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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiges Instrument zur Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie ergänzt allgemeine arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen um Maßnahmen der Sekundärprävention.  

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bildet die rechtliche Basis für eine zukunftsfähige Gesundheitsvorsorge in den Betrieben.

Vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beschlossene Arbeitsmedizinische Regeln:
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/AMR.html 

Arbeitsmedizinische Prävention – was ist darunter zu verstehen?
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (§9 ArbMedVV) beantwortet zahlreiche Fragen dazu, zu finden auf der Homepage der BAuA

 

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

20. Arbeitsschutztag

Die Tagesveranstaltung mit begleitender Ausstellung wird vom Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt organisiert und findet am 17. Oktober 2024 im Bauhaus Dessau statt. Weitere Informationen hier.