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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiges Instrument zur Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie ergänzt allgemeine arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen um Maßnahmen der Sekundärprävention.  

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bildet die rechtliche Basis für eine zukunftsfähige Gesundheitsvorsorge in den Betrieben.

Vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beschlossene Arbeitsmedizinische Regeln:
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/AMR.html 

Arbeitsmedizinische Prävention – was ist darunter zu verstehen?
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (§9 ArbMedVV) beantwortet zahlreiche Fragen dazu, zu finden auf der Homepage der BAuA

 

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.