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Influenza

Allgemeines

Die Influenza ist eine weltweit verbreitete Virus-Infektion, die durch Influenzaviren der Typen A, B und C verursacht wird. Die Influenzaviren kommen beim Menschen und bei unterschiedlichen Tierarten (Säugetiere, Vögel) vor. Beim Menschen kann nach Herkunft der Erreger die in der menschlichen Bevölkerung etablierte humane Influenza (Grippe) von der aviären Influenza ("Vogelgrippe") abgegrenzt werden.

Während bei der humanen Influenza Influenza-C-Viren keine relevante Rolle beim Menschen spielen, verursachen die Typen A und B in der Regel eine Erkrankung, die durch plötzlich auftretendes hohes Fieber über 39 °C, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Schweißausbrüche, allgemeine Schwäche, Kopfschmerzen, Halsschmerzen und trockenen Reizhusten gekennzeichnet ist. Komplikationen können in jedem Lebensalter auftreten, sind jedoch häufiger bei älteren Personen mit bereits bestehenden Grunderkrankungen (chronische Herz-Lungen-Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Immundefekte usw.) möglich.

Infektionen des Menschen mit aviären Influenzaviren sind bisher seltene Ereignisse und kamen überwiegend im asiatischen Raum vor. Verursacht wird diese Erkrankung durch für Nutzgeflügel hochpathogene Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 (HPAI – Highly Pathogentic avian Influenza). Klinisch treten meist Fieber, Husten und Atemnot, sowie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auf. Schwerste Verlaufsformen sind bei Kindern, Jugendlichen und älteren Personen häufig.

Bei der humanen Influenza werden nach Art des Auftretens die  saisonale und  pandemische Influenza unterschieden. Die Krankheit tritt bei uns saisonal in den Wintermonaten auf und kann in Abständen mit einer höheren Krankheitslast epidemisch verlaufen. Die einzelnen Epidemien können sich deutlich in ihrem Schweregrad voneinander unterscheiden. Hierfür maßgeblich verantwortlich ist die hohe genetische Variabilität, die auf einer hohen Mutationsfrequenz (Antigendrift) und der Fähigkeit zum Austausch von genetischem Material (Antigenshift) bei Mehrfachinfektion durch unterschiedliche Subtypen beruht. Ein länderübergreifender, weltweiter Ausbruch der Influenza durch Influenza A-Subtypen gegen die die Mehrheit der Bevölkerung nicht immun ist, wird als Pandemie bezeichnet.

Gefährdungsbeurteilung

Die Ermittlung der Gefährdungen durch biologische Einwirkungen und die Festlegung der Schutzmaßnahmen erfolgt entsprechend § 5 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. Biostoffverordnung (BioStoffV). Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Nach BioStoffV ist auch der Unternehmer ohne Beschäftigte Arbeitgeber und er hat mindestens die Maßnahmen zum Schutz Dritter zu gewährleisten.

Entsprechend ihrer Fähigkeit beim Menschen eine Infektionskrankheit hervorzurufen werden Influenzaviren Typ A, B und C gemäß BioStoffV der Risikogruppe 2 zu geordnet. Ausgenommen sind die hochpathogenen aviären Influenz A-Viren (HPAI, Klassische Geflügelpest), nicht aktuell zirkulierende ("non-contemporary") humane Influenza-A-Viren des Subtyps H2N2 und die Variante des Subtyps H1N1 der Spanischen Grippe von 1918/19 die in die Risikogruppe 3 eingestuft sind.

Ein beruflich bedingtes Infektionsrisiko durch die von Mensch zu Mensch übertragbare Influenza besteht für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege beim Umgang mit kranken und krankheitsverdächtigen Menschen und kontaminierten Gegenständen, Materialien und diagnostischer Proben die von diesen Patienten stammen. Gemäß BioStoffV handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit Influenzaviren werden auch in Laboratorien zu Forschungs- und Untersuchungszwecken durchgeführt. Das passive Ausgesetzt sein Beschäftigter gegenüber den Influenzaviren z. B. im Rahmendes Personennahverkehrs sind keine Tätigkeiten im Sinn der Biostoffverordnung und unterliegen nicht den Bestimmungen der BioStoffV.

Die Übertragung der Influenzaviren von Mensch zu Mensch erfolgt über Tröpfchen, die überwiegend über kurze Distanz auf die Schleimhaut von anderen Personen gelangen können. Die Möglichkeit der aerogenen Übertragung über den Atemweg auf längere Distanz ist gegeben. Eine Infektion ist ebenfalls durch Kontakt der Hände zu virushaltigen Sekreten, zu mit Virus verunreinigten Flächen und Gegenständen mit anschließendem Hand-Mund/Nasen-Kontakt möglich (Kontaktinfektion). Nach den bisherigen Erkenntnissen werden die aviären Influenza A-Subtypen von Mensch zu Mensch nicht übertragen. Die Übertragbarkeit kann aber prinzipiell nicht ausgeschlossen werden. Die Übertragung aviärer Influenzaviren vom Tier auf den Menschen ist sowohl über die Luft als auch durch Kontaktinfektionen möglich, setzt aber in der Regel einen intensiven direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Körperausscheidungen und -sekreten (Kot, Speichel) bzw. kontaminierten Aerosolen (Staub) und eine hohe Viruskonzentration voraus. Im Fall des Ausbruchs der klassischen Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen in Deutschland lassen sich auch hier Erkrankungen beim Menschen mit aviärer Influenza nicht ausschließen.

Schutzmaßnahmen

Ziel der Schutzmaßnahmen ist die Unterbrechung von Infektketten durch die Beachtung grundlegender hygienischer Regeln durch Beschäftigte und Patienten, eine mögliche Isolierung sowie die Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere Atemschutz. Grundsätzlich haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen gehört die Schutzimpfung.

Für die Bekämpfung der saisonalen Influenza stehen in der Regel wirksame Impfstoffe zur Verfügung. Treffen die jährlichen Vorhersagen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die saisonal auftretenden Influenzaviren nicht in vollem Umfang zu, kann es zu einer verminderten Wirksamkeit der Impfstoffe und zu entsprechenden Erkrankungen kommen. Eine Impfung mit dem aktuellen humanen Influenza-Impfstoff bietet keinen Schutz vor menschlichen Infektionen durch die hochpathogenen aviären Influenzaviren, würde aber die Gefahr einer Doppelinfektion mit humanen und aviären Influenzaviren und die Entstehung von neuen humanpathogenen Influenzaviren verringern. Für eine pandemische Influenza steht zunächst kein wirksamer Impfstoff bereit. Bis zur Bereitstellung kommen somit der Hygiene, Isolierung und dem Atemschutz eine besondere Bedeutung zu.

Geeignete Schutzmaßnahmen sind für Tätigkeiten der ambulanten und stationären medizinischen Untersuchung, Behandlung, Pflege und Versorgung von Patienten mit impfpräventabler Influenza in der

  • TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" festgelegt. Diese Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln werden durch den
  • ABAS-Beschluss 609 "Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventabler Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes"

hinsichtlich der Tätigkeiten mit Patienten, die an einer nicht oder nicht ausreichend impfpräventablen Influenza erkrankt oder krankheitsverdächtig sind, präzisiert.

Für Tätigkeiten mit diagnostischen Proben gelten die Anforderungen der

  • TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien".

Für Maßnahmen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und der Länder maßgebend. Ergeben sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für in den technischen Regeln und dem Beschluss nicht erfasste Tätigkeiten vergleichbare Gefährdungen durch nicht oder nicht ausreichend impfpräventablen Influenzaviren wird empfohlen sich an den o. g. Maßnahmen zu orientieren.

Diese und weitere Informationen zum Thema

Stand: 02/2020

Anprechpartner:
Dipl.-Biol. Oliver Götzl
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Fachbereich Arbeitsschutz
Zentraldezernat für Arbeitsschutz
Kühnauer Str. 70, 06846 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 6501 226 / Fax.: 0340 6501 294 
oliver.goetzl[at]sachsen-anhalt.de