Infektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen
In Schulen, Kitas und anderen Kindergemeinschaftseinrichtungen kommen Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt. Dies begünstigt die Übertragung von Krankheitserregern. Um Kinder und Beschäftigte vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Regelungen vor.
Das Robert Koch-Institut (RKI) erstellt auf der Grundlage des § 4 IfSG Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen. Zielgruppen dieser Empfehlungen sind in erster Linie der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und die medizinische Fachöffentlichkeit.
Für Eltern stellt das RKI Informationen für Sorgeberechtigte zu den Regelungen nach § 34 Infektionsschutzgesetz in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.