Strahlenschutz – Allgemeine Informationen
In der Medizin, der Messtechnik, der Forschung und der Materialprüfung werden Geräte und Verfahren eingesetzt, die mit ionisierender Strahlung arbeiten. Menschen können diese Strahlung nicht mit einem Sinnesorgan wahrnehmen. Der Umgang mit ionisierender Strahlung ist aufgrund des damit verbundenen Gefahrenpotentials in Gesetzen und Verordnungen geregelt worden. So benötigen Anwender Genehmigungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder den Betrieb von Bestrahlungsgeräten, Teilchenbeschleunigern und Radionuklidlaboren – bzw. müssen, wie z. B. im Bereich der Röntgendiagnostik, den Betrieb von Röntgeneinrichtungen bei der zuständigen Behörde anzeigen. Ein wichtiges Ziel bei der Anwendung ionisierender Strahlung ist es, die Strahlenbelastung von Beschäftigten, Patienten und der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.
Zuständig für die Kontrolle des Strahlenschutzes nach Strahlenschutzgesetz und -verordnung in Betrieben und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt ist das Dezernat 51 (Zentraldezernat) im Fachbereich 5 des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Sowohl zu fachlichen Fragen als auch für Fragen der regionalen oder fachspezifischen Zuständigkeiten erreichen Sie uns über LAV-Strahlenschutz(at)sachsen-anhalt.de.
Die Überwachung der Umweltradioaktivität erfolgt durch das Landesamt für Umweltschutz.
Rechtsrahmen
Den Verordnungstext des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de und https://www.bfs.de/DE/bfs/gesetze-regelungen/gesetze-regelungen_node.html.
Richtlinien zur Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung werden unter https://www.base.bund.de/DE/base/gesetze-regelungen/rsh/3/3_node.html
bereitgestellt.
(Hinweis: Bis zu den Novellierungen der verschiedenen Richtlinien, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, sind ggf. die Richtlinien zur Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung von 2001 weiterzuverwenden.)
Formulare
Anzeigeformulare sowie Anträge auf Genehmigung nach Strahlenschutzgesetz finden Sie hier.
Informationen
Ihre Anträge oder Anzeigen im Zusammenhang mit genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Tatbeständen nach dem Strahlenschutzrecht können Sie entweder an die in den Antragsformularen aufgeführte Postadresse oder aber an LAV-Strahlenschutz(at)sachsen-anhalt.de senden.
Anfragen und Mitteilungen sind ebenso an Ihnen bekannte Ansprechpartner möglich.