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Strahlenschutz – Radon

Was ist Radon-222?

Radon-222 ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, welches beim natürlichen Zerfall von Radium-226 entsteht und Teil der Zerfallsreihe von Uran-238 ist. Radon-222 kann aus dem Boden in die Innenräume von Gebäuden eindringen und sich in der Atemluft anreichern. Die Konzentration von Radon-222 ist von vielen Faktoren abhängig. Neben der Beschaffenheit des Untergrundes und der verwendeten Baumaterialien spielen auch Faktoren eine Rolle, die vom Menschen aktiv beeinflusst werden können. So hat z.B. das Lüftungsverhalten in Innenräumen einen wesentlichen Einfluss auf die Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Atemluft.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Radon wird mit der Atemluft aufgenommen und verbleibt zum Teil in der Lunge. Beim Zerfall von Radon-222 und den dabei entstehenden radioaktiven Folgeprodukten wird energiereiche Strahlung (Alphastrahlung) abgegeben. Diese Strahlung kann zu einer Schädigung des Lungengewebes und einer damit verbundenen Entstehung von Krebszellen führen. Eine Erhöhung der Radon-222-Aktivitätskonzentration erhöht die Wahrscheinlichkeit, an Lungenkrebs zu erkranken. Untersuchungen haben ergeben, dass Radon-222 neben dem Rauchen und der Feinstaubbelastung die häufigste Ursache für die Entstehung von Lungenkrebs ist.

Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen

Mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) am 31.12.2018 gelten erstmals verbindliche Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplatzen. Die zuständige Aufsichtsbehörde hierfür in Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.

In ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebieten sind die Verantwortlichen für Arbeitsplätze verpflichtet, die Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen zu ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen zu verringern.

Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt werden folgende Gemeinden als Radon-Vorsorgegebiete ausgewiesen:

Landkreis Harz:

  • Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz
  • Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode
  • Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz)
  • Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken
  • Einheitsgemeinde Stadt Thale
  • Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode

Landkreis Mansfeld-Südharz:

  • Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
  • Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
  • Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt
  • Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben
  • Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld
  • Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen
  • Einheitsgemeinde Südharz
  • Verbandsgemeinde Goldene Aue
  • Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Im Strahlenschutzgesetz wurde für die Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen ein Referenzwert von 300 Bq/m³ definiert. Liegt der ermittelte Wert über dem Referenzwert, muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Senkung der Radon-222-Aktivitätskonzentration ergreifen.

Anmeldung eines Arbeitsplatzes mit erhöhter Radonkonzentration

Wird der Referenzwert von 300 Bq/m³ trotz ergriffener Schutzmaßnahmen überschritten oder können aus besonderen Gründen keine Maßnahmen zur Reduktion der Radon-222-Aktivitätskonzentration ergriffen werden, so besteht eine Verpflichtung zur Anmeldung des Arbeitsplatzes beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt. Bitte verwenden Sie dafür das Formular 13-Anmeldung von Arbeitsplätzen mit erhöhter Radonkonzentration.

Bis spätestens 6 Monate nach der Anmeldung muss eine auf die betroffene Arbeitskraft bezogene Abschätzung der Radon-222-Exposition erfolgen. Dabei sind alle Arbeitsplätze, an denen sich die Arbeitskraft regelmäßig und wiederholt aufhält, gemäß ihren Zeitanteilen zu berücksichtigen. Bitte nutzen Sie das Formular 14-Abschätzung der Radonexposition für Beschäftigte an Arbeitsplätzen mit erhöhter Radonkonzentration.

Ergibt die Abschätzung, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann, sind Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes zu erfüllen. Stimmen Sie die zu ergreifenden Maßnahmen bitte mit dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ab.

In den Informationsblättern „Hinweise für Arbeitgeber in Radonvorsorgegebieten in Sachsen-Anhalt“ werden Hinweise zu den Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration und den zu ergreifenden Maßnahmen gegeben.

Grundlegende Informationen über die geplanten Maßnahmen von Bund und Ländern zum Schutz vor Radon in Deutschland sind im Radonmaßnahmenplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) nachzulesen.

Weiterhin zeigt das Radon-Handbuch des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) auf, wie Gebäudeeigenschaften die Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen beeinflussen und erläutert, wie mit bautechnischen Mitteln ein wirksamer Radonschutz eingerichtet werden kann.

Das Radon-Handbuch finden Sie auf den Seiten des BfS zum Download.

Die folgende Grafik stellt die Maßnahmen dar, die von den Verantwortlichen für Arbeitsplätze in den Radon-Vorsorgegebieten durchzuführen sind.