Beförderung gefährlicher Güter
Die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter in den Unternehmen obliegt in Sachsen-Anhalt dem Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz. Dazu gibt es in den Dezernaten Gewerbeaufsicht in Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Halberstadt und Stendal je einen (sog.) Fachlastinhaber, der zunächst Ansprechpartner für alle mit der Beförderung gefährlicher Güter zusammenhängende Fragen ist. Bei speziellen Fragestellungen im Zusammenhang mit Explosivstoffen, mit radioaktiven Stoffen oder mit ansteckungsgefährlichen Stoffen kann auf Expertenwissen der jeweiligen Fachgebiete zurückgegriffen werden.
Ein Großteil der Überwachungstätigkeit erfolgt durch die Kontrolle von Straßenfahrzeugen mit Gefahrgut sowie von Eisenbahnkessel- und -behälterwagen in den Unternehmen. Dafür stehen zwei Kontrollfahrzeuge zur Verfügung, die mit der erforderlichen Ausrüstung, insbesondere Laptop mit Datenbanken, Kontrollsoftware und Fahrerkartenleser, ausgestattet sind. Besonderes Augenmerk wird auf die Vorgänge Beladen und Befüllen gerichtet. Hier ergeben sich natürlich Überschneidungen zum Bereich Anlagensicherheit. Auch die Vorschriften der Sicherung (von Gefahrgütern … Kapitel 1.10 ADR/RID) sind Gegenstand der Überwachungstätigkeit.
Zusammengearbeitet wird mit der Polizei (Beteiligung an Straßenkontrollen), dem Bundesamt für Güterverkehr, dem Eisenbahn-Bundesamt (gemeinsame Kontrollen) und im Hinblick auf Abfalltransporte mit dem Landesamt für Umweltschutz.
Die wichtigsten Ansprechpartner in den Unternehmen sind der Gefahrgutbeauftragte und die (im gefahrgutrechtlichen Sinne sog.) beauftragten Personen.
Kontrollergebnisse Verkehrsträger Straße
Bei den vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt in den Unternehmen kontrollierten Straßenfahrzeugen mit Gefahrgut liegt die Beanstandungsquote für den Gesamtzeitraum 1995 bis einschließlich 2008 bei 28 %. Höchstwert im Jahr 1996 war eine Beanstandungsquote von 52 %, der niedrigste Wert lag im Jahr 2007 mit 20 %.
Kontrollergebnisse Verkehrsträger Schiene
Bei den vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt in den Unternehmen kontrollierten Eisenbahnkessel- und -behälterwagen mit Gefahrgut liegt die Beanstandungsquote für den Gesamtzeitraum 1995 bis einschließlich 2008 bei nur 12 %. Höchstwert im Jahr 2004 war eine Beanstandungsquote von 25 %, der niedrigste Wert lag im Jahr 2006 mit 6 %. Verglichen mit den Beanstandungen beim Verkehrsträger Straße sind die Beanstandungen beim Verkehrsträger Schiene in der Regel weniger schwerwiegend.
Beim einmal jährlich stattfindenden Gefahrgut-Treff Sachsen-Anhalt werden die neuesten Entwicklungen im Bereich Beförderung gefährlicher Güter besprochen.