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Trinkwasseruntersuchungsstellen

Zulassung, Listung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen

Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, S.2).

Trinkwasseruntersuchungsstellen benötigen eine Zulassung zur Untersuchung von Trinkwasser einschließlich der Probenahme. Die Zulassung als Untersuchungsstelle ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • die Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen,
  • die Einhaltung der Vorgaben nach Trinkwasserverordnung unter Berücksichtigung der angeführten Anlagen,
  • die Arbeit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
  • ein funktionierendes System der internen Qualitätssicherung,
  • die erfolgreiche Beteiligung an externen Qualitätssicherungsprogrammen,
  • der Einsatz von hinreichend qualifiziertem Personal für die Durchführung der Untersuchungen,
  • die Zulassung und die Listung durch die Benannte Stelle eines Bundeslandes

weitere Informationen zur Zulassung finden Sie hier:

Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie deren Überprüfung

 

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ist als Benannte Stelle nach TrinkwV die Zulassungsstelle für Trinkwasseruntersuchungsstellen.

Kontaktadresse:

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Benannte Stelle nach TrinkwV
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)

 

Gemäß TrinkwV vom 20. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 159, S. 2) § 40 Abs. 2 veröffentlicht das Landesamt für Verbraucherschutz die im Land Sachsen-Anhalt zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen:

Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen in Sachsen-Anhalt

 

 Zusammenstellung der Links zu: