Trinkwasseruntersuchungsstellen
Zulassung, Listung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, S.2).
Trinkwasseruntersuchungsstellen benötigen eine Zulassung zur Untersuchung von Trinkwasser einschließlich der Probenahme. Die Zulassung als Untersuchungsstelle ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- die Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen,
- die Einhaltung der Vorgaben nach Trinkwasserverordnung unter Berücksichtigung der angeführten Anlagen,
- die Arbeit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
- ein funktionierendes System der internen Qualitätssicherung,
- die erfolgreiche Beteiligung an externen Qualitätssicherungsprogrammen,
- der Einsatz von hinreichend qualifiziertem Personal für die Durchführung der Untersuchungen,
- die Zulassung und die Listung durch die Benannte Stelle eines Bundeslandes
weitere Informationen zur Zulassung finden Sie hier:
Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie deren Überprüfung
Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ist als Benannte Stelle nach TrinkwV die Zulassungsstelle für Trinkwasseruntersuchungsstellen.
Kontaktadresse:
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Benannte Stelle nach TrinkwV
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Gemäß TrinkwV vom 20. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 159, S. 2) § 40 Abs. 2 veröffentlicht das Landesamt für Verbraucherschutz die im Land Sachsen-Anhalt zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen:
Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen in Sachsen-Anhalt
Zusammenstellung der Links zu:
- Zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen in den anderen Bundesländern
- Liste Untersuchungsstellen, die Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe untersuchen