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Arbeitsstätten

Beim Errichten und Betreiben von Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beurteilen und zu gewährleisten.

Die Arbeitsschutzverwaltung ist unter anderem zuständig für den Vollzug des staatlichen Arbeitsstättenrechts. Grundlage hierfür sind die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Die Arbeitsstättenverordnung formuliert Schutzziele. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben wichtige Anhaltspunkte dafür, wie die Arbeitsschutzziele erreicht werden können. Einen vollständigen und aktuellen Überblick über die aktuelle Rechtslage findet man auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de).

Die zuständige Arbeitsschutzverwaltung kann auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen von den Vorschriften der Arbeitsstätten-Verordnung einschließlich ihres Anhanges zulassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber andere, ebenso wirksame Maßnahmen trifft oder die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren wird die Arbeitsschutzverwaltung durch die Bauordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beteiligt. Dabei hat sie zu prüfen, ob das in den Bauvorlagen dargestellte Bauvorhaben die an Arbeitsstätten zu stellenden Anforderungen erfüllt und eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

Ansprechpartner zum Thema Arbeitsstätten sind die örtlich zuständigen Dezernate 53 bis 57 der Gewerbeaufsicht im Landesamt für Verbraucherschutz. Außerdem stehen am Standort Dessau-Roßlau in den Dezernaten 51 und 52 Mitarbeiter zur Unterstützung der Regionaldezernate für spezielle Anfragen sowie eine Landesmessstelle mit Experten für physikalische Schadfaktoren wie Klima, Lärm und Vibration sowie Gefahrstoffe zur Verfügung.

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Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.