Physikalische Schadfaktoren
Folgende physikalische Agenzien können als Schadfaktoren an Arbeitsplätzen auftreten:
- Strahlung
- optische
- nicht ionisierende
- ionisierende
- Elektromagnetische Felder
- Klima
- Lärm und Vibrationen
Einen vollständigen und aktuellen Überblick über die geltenden Vorschriften und Hilfen für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung findet man auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Ansprechpartner zum Thema „Physikalische Schadfaktoren“ sind die örtlich zuständigen Dezernate 53 bis 57 (Gewerbeaufsicht) im Landesamt für Verbraucherschutz.
Außerdem steht am Standort Dessau-Roßlau im Dezernat 52 zur Unterstützung der Regionaldezernate eine Messstelle mit Experten für physikalische Schadfaktoren zur Verfügung.
Ansprechpartner
Dr. Claus-Peter Maschmeier
Landesamt für Verbraucherschutz
Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz
Kühnauer Str. 70, 06846 Dessau-Roßlau
Tel.: (0340) 6501-240, Fax: (0340) 6501-288
E-Mail: claus-peter.maschmeier(at)sachsen-anhalt.de