BVD-Diagnostik ab 2026
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.11.2025 ist es Rinderhaltern in Sachsen-Anhalt ab 01.01.2026 möglich, von der Überwachung der BVD-Freiheit mittels der bisherigen Ohrstanzdiagnostik auch auf die serologische Überwachung (Untersuchung auf Antikörper) zu wechseln. Es gilt wie in der Vergangenheit:
Eine Überwachung der BVD-Freiheit ist für Rinderhalter in ganz Deutschland weiterhin vorgeschrieben.
Diese Überwachung ist ab 2026 über zwei Varianten möglich:
- Rinderhalter können weiterhin Ohrstanzen einschicken und untersuchen lassen. Allerdings übernimmt die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt laut Information auf der Homepage (https://www.tskst.de/index.php/de/ueber-uns/service3/aktuelles; Aufruf am 13.01.2026) seit 01.01.2026 nicht mehr die Kosten für diese Untersuchung. Das heißt, künftig müssen die Kosten für die PCR-Diagnostik vom Rinderhalter direkt bezahlt werden.
- Nach Antrag beim zuständigen Veterinäramt und entsprechender Genehmigung können Rinderhalter alternativ auf eine Untersuchung von Blut- oder Milchproben auf Stichprobenbasis umsteigen; hierbei werden die Proben serologisch - also auf Antikörper - untersucht. Wichtig: auch diese Kosten müssen Rinderhalter selbst tragen.
Wie oft und in welchem Umfang dazu Proben genommen und zur Untersuchung ans LAV geschickt werden müssen, erfahren Rinderhalter vom zuständigen Veterinäramt. Der Untersuchungsantrag dazu ist grundsätzlich und wie gewohnt über die HIT-Datenbank zu erstellen. Unter „BVD“ muss in diesem Fall „Ser/ Ak“ angekreuzt werden.





