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Arbeitsschutz sollte stets systematisch durchgeführt werden. Diesem Ansatz verschreibt sich seit 2008 die Gemeinsame Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Nunmehr ist die dritte Aktionsperiode für den Zeitraum von 2021 bis 2025 angelaufen und wird durch das abgestimmte Vorgehen von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern bei der Durchführung des Aufsichts- und Präventionshandeln charakterisiert. Das strategische Ziel lautet „Arbeit sicher und gesund gestalten – Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“ und soll fortfolgend zu kontinuierlichen Verbesserungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieben sorgen. Dabei werden v. a. kleine und mittlere Unternehmen mit einer Anzahl von bis zu 249 Beschäftigten kontrolliert.

Mit Hilfe eines Ampelsystems wird die Bewertung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung dargestellt. Dies führt fortfolgend zu einem jeweils angepassten Verwaltungshandeln, wobei die Bandbereite von der Formulierung von Hinweisen bis zur Einleitung von Anordnungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren reicht. Neben diesem gesetzlichen Kontrollauftrag kommt das Landesamt für Verbraucherschutz aber auch seiner Beraterfunktion gegenüber dem Arbeitgeber nach und unterstützt die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes so bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten. Die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe erfolgt dabei einerseits risikoorientiert und andererseits statistisch zufällig.

Bei etwa 10 Prozent der Kontrollen kommt ein Schwerpunktthema in Form eines Arbeitsprogramms zur Anwendung, verbunden mit der Zielstellung: "Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. Miteinander und systematisch für

Die Fokussierung auf diese Arbeitsprogramme ist gut begründet. Beschwerden in Rücken, Muskeln und Gelenken sind bundesweit die Hauptursache für etwa ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage in den letzten Jahren. Beim Thema psychische Belastungen bringen u. a. die SARS-CoV-2-Pandemie bzw. der digitale Transformationsprozess der Arbeitswelt Veränderungen mit sich, deren Auswirkungen auf die Beschäftigten nicht zu vernachlässigen sind. Mit dem Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ soll ein starkes Zeichen gegen berufsbedingte Krebserkrankungen gesetzt und die Beschäftigten nachhaltig vor krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz geschützt werden.

Für vertiefende Informationen klicken Sie oben auf ein Arbeitsprogramm oder informieren sich online über die GDA unter https://www.gda-portal.de/.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.

20. Arbeitsschutztag

Die Tagesveranstaltung mit begleitender Ausstellung wird vom Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt organisiert und findet am 17. Oktober 2024 im Bauhaus Dessau statt. Weitere Informationen hier.