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Psychische Belastungsfaktoren im Arbeitsprozess

Arbeitsbedingte psychische Belastung gewinnt infolge neuer Technologien, zunehmender Arbeitsverdichtung und Flexibilisierung ständig an Bedeutung, obwohl sie schon immer Bestandteil der Arbeit war. Denn der Begriff „psychische Belastung“ ist generell neutral zu verstehen – er definiert lediglich die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken (DIN EN ISO 10075-1). Demnach ist der berufliche Alltag geprägt von psychischen Belastungsfaktoren. Tagtäglich werden Berufstätige von ihren Arbeitsbedingungen psychisch geprägt, positiv wie negativ. Existiert jedoch eine ausgeprägte Differenz zwischen den psychischen Anforderungen durch die Arbeit einerseits und dem Leistbaren seitens der Beschäftigten andererseits, führt dies zu psychischen Fehlbeanspruchungen. Diese können die Gesundheit der Betroffenen gefährden. Psychische Erkrankungen sind nach Muskel-Skelett-Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitstage; was die Dauer der Krankschreibungen betrifft, rangieren sie sogar auf Platz 1 (Quelle: BKK Gesundheitsreport 2015). Sie stellen unangefochten den meistverbreiteten Grund für ein verfrühtes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben dar – 48 % aller neuen Erwerbsminderungsrenten sind psychisch bedingt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2019).
 
Die Vermeidung psychischer Fehlbeanspruchung muss daher Bestandteil des innerbetrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes jedes Unternehmens sein. Bereits seit 1996 ist dies implizite Forderung des Arbeitsschutzgesetzes und damit auch verpflichtend Bestandteil der Beurteilung der betrieblichen Gefährdungen. Mit der Ergänzung 2013 wurde diese Verpflichtung für die betrieblichen Arbeitsschutzakteure stärker verdeutlicht. Durch die Erfassung und Bewertung der am Arbeitsplatz vorhandenen psychischen Belastungsfaktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können die Arbeitsprozesse und -bedingungen weiter optimiert, das Zusammenwirken von Mensch, Technik und Organisation besser aufeinander abgestimmt werden.
 
Im Rahmen von Besichtigungen durch das Landesamt für Verbraucherschutz werden Unternehmen grundlegend zu psychischer Belastung und zur Beurteilung psychischer Faktoren am Arbeitsplatz kontrolliert und beraten. Bei Fragen können Sie sich zudem an die Mitarbeiter der Aufsichtsdezernate des Fachbereichs Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz wenden.

Hilfestellung bei der Auswahl eines passenden Instruments für die Beurteilung und Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen kann auch der GB-Psych Kompass der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Stadt Hamburg geben: GB-Psych Kompass - hamburg.de


Weiterführende Informationen zum Thema psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben bietet außerdem die Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Der „Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ (LASI) hat für die Arbeitsschutzverwaltung folgende Veröffentlichungen (LV) herausgegeben:

  • LV 28 Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention
  • LV 31 Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention
  • LV 52 Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder


Mobbing am Arbeitsplatz
 

Eine einheitliche Definition des Begriffs Mobbing gibt es nicht. Kleine Reibereien, Sticheleien zwischen Beschäftigten am Arbeitsplatz fallen allerdings nicht unter diesen Begriff. Nach einer Definition von Dieter Zapf (1999) beinhaltet Mobbing, „[…] dass jemand am Arbeitsplatz von Kollegen, Vorgesetzten oder Untergebenen schikaniert, belästigt, drangsaliert, beleidigt, ausgegrenzt oder beispielsweise mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird“. Dies tritt häufig und wiederholt auf (z. B. mindestens einmal pro Woche) und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum (mindestens ein halbes Jahr). In diesen Situationen ist der oder die Mobbingbetroffene den Kollegen regelmäßig unterlegen. Für Mobbing-Opfer können schwere Einbußen der Arbeits- und Lebensqualität, sowie verschiedene physische und psychische Erkrankungen die Folge sein.

Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung nimmt im Themenfeld Mobbing zwei Aufgaben wahr:

  • Anstoßen der Mobbing-Prävention in den Unternehmen:
    Arbeitgeber und Führungskräfte tragen Verantwortung  zur Vermeidung von Mobbingfällen. Sie werden durch die Arbeitsschutzbehörde bei Bedarf aufgefordert, diese wahrzunehmen und getroffene Maßnahmen nachzuweisen.
     
  • Beratung von Mobbing-Opfern:
    Der Betroffene erhält auf Wunsch eine Beratung zu seinem weiteren Vorgehen im Betrieb und Informationen über externe Hilfsangebote, wie z. B. telefonische Beratungen verschiedener Anbieter wie Gewerkschaften, sozialer Dienste, Krankenkassen, privater Anbieter, etc.
    Eine Mobbing-Telefon-Hotline zur Beratung bei Konflikten am Arbeitsplatz für Sachsen-Anhalt kann derzeit leider nicht benannt werden.     

Es gehört nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung, einen konkreten Mobbing-Konflikt, z. B. durch Vermittlung oder Mediation, zu einer Lösung zu führen.

Ausführliche Informationen zum Thema Mobbing befinden sich in einer Informationsschrift der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

Der Mobbing-Report - Eine Repräsentativstudie für die Bundesrepublik Deutschland“ (BAuA)

Auf den Seiten der BAuA gibt es zudem spezifische Informationen und Broschüren, wie z. B.:

Wenn aus Kollegen Feinde werden – Ratgeber zum Umgang mit Mobbing

Der „Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ (LASI) hat für die Arbeitsschutzverwaltung folgende Veröffentlichung (LV)  herausgegeben:

  • LV 34  Gegen Mobbing – Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder

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Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.