Produktsicherheit
Elektrische Geräte, Spielzeug, Maschinen und sonstige für Verbraucher und/oder Beschäftigte bestimmte technische Produkte gelten als sicher, wenn es bei ihrer bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Verwendung zu keinen unvertretbaren Risiken kommt. Festlegungen, wie technische Produkte gebaut sein müssen, um als sicher zu gelten, enthalten in erster Linie Rechtsvorschriften. Jene sind an Hersteller, Importeure bzw. Einführer, Händler und andere Wirtschaftsakteure adressiert, die Produkte auf dem Markt bereitstellen.
Das stichprobenweise Überwachen, ob die Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit eingehalten sind, wird als Marktüberwachung bezeichnet. In Sachsen-Anhalt gehört die Marktüberwachung in Bezug auf das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und die Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe zu den Aufgaben des Fachbereichs Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Marktüberwachung erfolgt einerseits reaktiv (Tätigsein aufgrund von konkreten äußeren Anlässen, z. B. Hinweisen aus der Bevölkerung auf Sicherheitsmängel an Produkten) und andererseits aktiv (selbst initiierte Aktionen). Mit der Marktüberwachung leistet das Landesamt für Verbraucherschutz Beiträge zur Sicherheit von Produkten und damit sowohl zum Verbraucherschutz als auch zum Arbeitsschutz.
Wir haben Ihnen hier einen Link zu den Internetseiten „Sichere Produkte“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtet. Dort können Sie zusätzliche Mitteilungen in puncto Produktsicherheit und Marktüberwachung finden.
Außerdem verfügen Sie hier über
- einen Link zum internetgestützten Informations- und Kommunikationssystem für die europaweite Marktüberwachung von Produkten (ICSMS) (Der nicht interne Teil des ICSMS enthält Informationen über das ICSMS und Produkte, die bei der Marktüberwachung geprüft worden sind. Darüber hinaus wird im nicht internen Teil des ICSMS die schnelle Kontaktaufnahme zu den Marktüberwachungsbehörden ermöglicht.)
und
- einen Link zur Internetseite Schnellwarnsystem – Wöchentliche Berichte der Europäischen Kommission. (Auf dieser Internetseite veröffentlicht die Europäische Kommission jeden Freitag Informationen über gefährliche Produkte, ausgenommen gefährliche Lebensmittel, die sie aus den Mitgliedstaaten von Marktüberwachungsbehörden erhalten hat.)
Ferner stellen wir Ihnen nachfolgend weitere Informationen hinsichtlich der Produktsicherheit bereit:
- Veröffentlichungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
13.09.2018 | Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland (LV 36) – 5. überarbeitete Auflage |
25.04.2013 | Leitlinien zum ProdSG (LV 46) - 3. überarbeitete Auflage |
- Veröffentlichungen des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt