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Kinder- und Jugendarbeitsschutz

Kinder und Jugendliche befinden sich in der Entwicklung und brauchen deshalb einen erhöhten Arbeitsschutz. Kinderarbeit ist in der Bundesrepublik Deutschland, bis auf wenige Ausnahmen, grundsätzlich verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung verpflichten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, Personen unter 18 Jahren entsprechend ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand zu beschäftigen und sie vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Außerdem ist für eine ärztliche Betreuung zu sorgen und ausreichend Freizeit zur Erholung sicherzustellen.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

20. Arbeitsschutztag

Die Tagesveranstaltung mit begleitender Ausstellung wird vom Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt organisiert und findet am 17. Oktober 2024 im Bauhaus Dessau statt. Weitere Informationen hier.