Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Kinder und Jugendliche befinden sich in der Entwicklung und brauchen deshalb einen erhöhten Arbeitsschutz. Kinderarbeit ist in der Bundesrepublik Deutschland, bis auf wenige Ausnahmen, grundsätzlich verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung verpflichten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, Personen unter 18 Jahren entsprechend ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand zu beschäftigen und sie vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Außerdem ist für eine ärztliche Betreuung zu sorgen und ausreichend Freizeit zur Erholung sicherzustellen.