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Kinder- und Jugendarbeitsschutz

Kinder und Jugendliche befinden sich in der Entwicklung und brauchen deshalb einen erhöhten Arbeitsschutz. Kinderarbeit ist in der Bundesrepublik Deutschland, bis auf wenige Ausnahmen, grundsätzlich verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung verpflichten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, Personen unter 18 Jahren entsprechend ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand zu beschäftigen und sie vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Außerdem ist für eine ärztliche Betreuung zu sorgen und ausreichend Freizeit zur Erholung sicherzustellen.

Nächste Veranstaltungen ...

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Veterinärmedizin, plant zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 5. Dezember 2023 in Bernburg/Strenzfeld durchzuführen.

Schwerpunkte sind Themen aus der Tierseuchenbekämpfung, dem Tierschutz, der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit.  Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Oktober 2023 im Deutschen Tierärzteblatt und auf den entsprechenden Homepages veröffentlicht.