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Tularämie (Hasenpest) in Sachsen-Anhalt

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 3/2021
Halle, 02. Februar 2021

 

Im Dezember 2020 wurde durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) bei einem erlegten, männlichen Feldhasen aus dem Saalekreis als Erkrankungsursache eine Tularämie (Hasenpest) diagnostiziert.

Die Tularämie zählt zu den Zoonosen. Bei einer Zoonose handelt es sich um eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit.

Im Falle einer Infektion treten beim Menschen erste Anzeichen meist nach drei bis zehn Tagen auf. Typisch sind grippeähnliche Symptome wie Fieber, Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen oder das Anschwellen der Lymphknoten, aber auch Hautläsionen, Entzündungen im Augenbereich und Lungenbeschwerden sind möglich. Ein Arzt sollte unbedingt aufgesucht und über den Kontakt zu möglicherweise infizierten Tieren informiert werden. Wird eine Infektion nicht behandelt, kann sie tödlich enden. Eine frühzeitig diagnostizierte Erkrankung ist mit Antibiotika sehr gut behandelbar.

Die Tularämie ist eine durch das Bakterium Francisella tularensis (F. tularensis) verursachte Erkrankung. F. tularensis kommt vor allem in wildlebenden Tieren vor und hat ein sehr weites Wirtsspektrum. Besondere Bedeutung als Überträger hat in Deutschland vor allem der Feldhase. Kaninchen und Nagetiere wie Mäuse, Wühlmäuse, Ratten oder Eichhörnchen können genauso wie Wildwiederkäuer, Fleischfresser und sogar Vögel ebenfalls infiziert sein. Stechinsekten und insbesondere Zecken können bei der Übertragung eine wichtige Rolle spielen.

Menschen infizieren sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern sowie insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. 

Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jägern, aber auch von Köchen, Metzgern und Tierärzten. Infektionen von Landwirten durch infektiöse Stäube sind genauso beschrieben wie Infektionen nach Zeckenbissen. Eine Infektion ist ebenfalls über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser möglich. Beim Menschen gehört die Tularämie zu den meldepflichtigen Erkrankungen. In Deutschland werden mit steigender Tendenz jedes Jahr während der Jagdsaison Menschen infiziert.

Auch in Sachsen-Anhalt wurde die Erkrankung beim Menschen in der Vergangenheit immer wieder nachgewiesen, so auch in den Jahren 2019 und 2020, wenn auch nur im einstelligen Bereich.

Proben der inneren Organe von tot aufgefunden oder auffälligen Feldhasen und Wildkaninchen sollten daher zur Untersuchung an das LAV, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal, gesandt werden. Auffälligkeiten bei infizierten Tieren können z. B. eine vergrößerte Milz, veränderte Lymphknoten und manchmal herdförmig auftretende Veränderungen in der Lunge, Leber, Niere sein. Klinisch sind erkrankte Tiere häufig apathisch und ungewöhnlich zutraulich. Einige der infizierten Tiere erscheinen trotz der Infektion gesund und stellen somit für den Menschen ein unerkanntes Infektionsrisiko dar.

Zur Minderung des Ansteckungsrisikos ist die Beachtung von Hygieneregeln unerlässlich. Erkennbar kranke Tiere sollten nur mit Handschuhen und Mundschutz berührt und entsorgt werden. Beim Abbalgen empfiehlt sich ebenfalls das Tragen eines Mundschutzes. Fleisch von Feldhasen und Wildkaninchen sollte generell nur ausreichend durchgegart verzehrt werden.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

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