Informationen zum Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) ist für die Erteilung der Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen in Sachsen-Anhalt sowie für deren Überwachung zuständig. Anträge und Anfragen können schriftlich oder per E-Mail an folgende Adressen gerichtet werden:
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Anträge müssen folgende Angaben und Nachweise in deutscher Sprache enthalten:
- Name, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung,
- zuständiges Registergericht und die Registernummer der Anbauvereinigung,
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung,
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten,
- ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine höchstens drei - Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,
- die geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder der Anbauvereinigung,
- Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Angabe der Flurbezeichnung, der Bezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils,
- Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Hektar oder Quadratmetern,
- die Mengen Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden,
- Darlegung der getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gemäß § 22 Absatz 1 KCanG,
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des nach § 23 Absatz 4 Satz 2 KCanG ernannten Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner nach § 23 Absatz 4 Satz 5 KCanG nachzuweisenden Beratungs- und Präventionskenntnisse,
- das nach § 23 Absatz 6 KCanG zu erstellende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)
Den Bußgeldkatalog finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Empfehlungen zu Sicherungsmaßnahmen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau und der Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen finden Sie hier (Stichwort Konsumcannabis).