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Hochwasserschäden durch Heizöl

18.06.2013

Was ist Heizöl?

Heizöl ist wie Dieselöl ein flüssiger Brennstoff auf der Basis von Erdöl, Steinkohlen- oder Braunkohlenteeren und Schieferöl. In Haushalten kommt hauptsächlich leichtes Heizöl (Heizöl EL) entsprechend DIN 51603-1 zum Einsatz. Es gehört zu den so genannten Mitteldestillaten mit einem Siedepunkt zwischen 200 °C und 360 °C.

Heizöl besteht aus Kohlenwasserstoffen mit einer Kohlenstoffzahl von 10 bis 28.

Eine Heizölkennzeichnung wird in praktisch allen europäischen Ländern aus steuerrechtlichen Gründen durchgeführt. Da Heizöl und Dieselkraftstoff in ihrer chemischen Zusammensetzung kaum zu unterscheiden sind, wird Heizöl durch einen Farbzusatz und den chemischen Indikator Furfurol gekennzeichnet.

Schadwirkung

Durch die Überflutung von Kellern schwimmen Heizöltanks auf. Leitungen reißen ab, teilweise dringt aufgrund der hohen Wasserstände auch Wasser über die Entlüftungsöffnungen in die Heizöltanks ein und drückt das Wasser-Öl-Gemisch über die Leerrohre der Elektroinstallation in die Wohnräume. Das Öl mit einem penetranten Geruch dringt bei den überschwemmten Häusern tief in Putz und Mauerwerk ein und verursacht so weitaus größere Sachschäden als allein durch Wasser verursacht wird. Ausgeflossenes Heizöl bedeutet eine erhöhte Brandgefahr. Zündquellen sind deshalb fern zu halten.

Nachdem das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserpegel ausreichend abgesenkt ist, kann mit dem Leerpumpen des Kellers begonnen werden. Sollte Heizöl aus der Anlage ausgetreten sein, muss dies unverzüglich dem nächsten Wasseramt oder der Polizei gemeldet werden. Bei einer Ölschicht auf dem Wasser übernimmt die Feuerwehr oder eine anerkannte Entsorgungsfirma das Abpumpen.

Heizölanlagen mit mehr als 1000 Liter Fassungsvermögen müssen gesetzlich von einem Fachmann kontrolliert werden. Auch die Instandsetzung und Reinigung erledigt dann der Fachmann, der den Schaden protokollieren sollte. Generell darf die Heizung erst nach einer Inspektion wieder in Betrieb genommen werden.

Gesundheitliche Auswirkungen

Heizöl hat einen penetranten Geruch, der nur durch fachgerechte Sanierungsmaßnahmen dauerhaft beseitigt werden kann. Die in die Raumluft abgegebenen Inhaltsstoffe können zu Schleimhautreizungen des Nasen-Rachen-Raumes führen. Empfindliche Personen reagieren mit Kopfschmerzen und Übelkeit. Es können polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten sein, die in tierexperimentellen Studien Hautkrebs ausgelöst haben. Deshalb ist der direkte Kontakt zu vermeiden.

Sanierungsmöglichkeiten von heizölgeschädigten Wohnräumen

Da die langandauernde Einwirkung von Heizöldämpfen gesundheitsschädigend ist und in Wohnräumen nicht toleriert werden kann, wird eine fachgerechte Sanierung empfohlen:

  1. Entfernung von getränktem Putz.
  2. Entfernung der betroffenen Dielen, des Parketts oder Laminats, der Ausgleichmasse, der Schüttung und der Trittschalldämmung.
  3. Gegebenenfalls Entfernung des Estrichs.
  4. Falls erforderlich, Entfernung der aus geschäumten Polymeren bestehenden Wärmeisolierungen von wasserführenden Rohren.
  5. Bei Fertigteilhäusern mit Leichtbauplatten aus Spanplatten, Schaumpolystyrol und Mineralwolle können Entscheidungen nur an Ort und Stelle getroffen werden.

Vorsorge zur Vermeidung von Heizölschäden

Anlagen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten müssen so gesichert sein, dass kein Heizöl aus- oder Wasser eintreten kann. Es darf kein Aufschwimmen oder eine andere Lageveränderung des Tanks möglich sein.

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 6 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Standort Halle (Saale): 6 Plätze, ab Klassenstufe 8

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de

Fortbildungsveranstaltung zum Thema Tierseuchen und Zoonosen am 04.04.2024

Die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt veranstaltet gemeinsam mit dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Tierseuchen und Zoonosen.

Weitere Information finden Sie hier.

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit am 03.04.2024

Nichtöffentliche tierärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema: Lebensmittelbedingte Erkrankungen durch weniger häufig nachgewiesene Erreger und Toxine. Weitere Information finden Sie hier.

Projektgruppensitzung im Auftrag des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) am 21. und 22.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tagung Arbeitskreis Rechtsfragen des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. am 20. und 21.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tag der offenen Tür zum Weltverbrauchertag am 15.03.2024

Das Landesamt für Verbraucherschutz öffnet am Freitag den 15.03.2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Freiimfelder Straße 68 in 06112 Halle (Saale) zum Weltverbrauchertag seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An diesem Tag können Sie Einblick in die Arbeit der Laboratorien erhalten, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände. kosmetische Mittel und Tabakwaren untersuchen. Weitere Informationen finden Sie hier

Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt am 27.02.2024

Hinweis: Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen finden Sie hier