Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen durch den Eichenprozessionsspinner
Allgemeines
Der Eichenprozessionsspinner ist in Mitteleuropa beheimatet, breitet sich in Deutschland zunehmend aus und kommt auch im Land Sachsen-Anhalt vor. Die winzigen Härchen des Baumschädlings können bei Kontakt mit der Haut, mit den Augen oder durch Einatmen bei Menschen zum Teil heftige allergische Reaktionen (Quaddeln, Hautentzündungen, Schwindel, Fieber, Asthma) verursachen. Die Brennhaare wirken auch losgelöst von der Raupe, reichern sich im Unterholz an und bleiben dort mehrere Jahre aktiv.
Beruflich gefährdet sind Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft, von Landschaftspflegebetrieben, der Straßenmeistereien, in Freizeiteinrichtungen (Campingplätze, Schwimmbäder) sowie Einsatzkräfte (z. B. Feuerwehr) bei der Beseitigung der Gespinste.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
- Grundsätzlich sind die Beschäftigten bei Auftreten der Raupen über die Gefährdungund Schutzmaßnahem zu unterrichten.
- Befallene Gebiete sollten während der Raupen- und Puppenperiode gemieden und Garten, Holz- und Pflegearbeiten verschoben werden.
- Raupen und Gespinstnester nicht berühren, Haut- und Augenkontakt vermeiden.
- Raupen nicht mit Wasser vom Baum spritzen, da Raupen und abgelöste Haare in einem größeren Umkreis verteilt werden.
Maßnahmen nach Kontakt oder Kontamination
- Kleidung wechseln und getragene Kleidung gründlich waschen
- Haut und Haare gründlich waschen
- Augen mit viel Wasser spülen (z. B. Augenspülflasche)
- Bei Beschwerden Arzt aufsuchen und diesen über den Kontakt zu Raupen/Raupengespinst informieren.
- Bei schweren allergischen Reaktionen mit Asthma und Atemnot Rettungsdienst verständigen.
Spezielle Schutzmaßnahmen bei Bekämpfungsmaßnahmen
Bei Arbeiten am und unter dem befallenen Baum, Abflammen, Versiegeln der Nester mit anschließendem Einsammeln in verschließbaren Plastiksack werden für die Einsatzkräfte die folgenden Maßnahmen empfohlen:
- Dekontaminationsplatz einrichten (vgl. ABC-Einsatz)
- Vor Betreten der Bereiche ist geeignete persönliche Schutzausrüstung anzulegen
- Körperbedeckende Arbeitsschutzkleidung (z. B. Einmaloverall),
- die Haare abdeckende Kopfbedeckung (z. B. Kapuze der Einwegschutzkleidung),
- Stiefel oder Einwegüberziehstiefel,
- Schutzhandschuhe,
- Augenschutz (z. B. enganliegende Schutzbrille mit Seitenschutz),
- Atemschutz (Atemfiltergerät, Vollmaske beinhaltet gleichzeitig den Augenschutz).
- Nach Beendigung der Tätigkeiten, vor Pausen die persönliche Schutzausrüstung an den dafür vorgesehenen Stellen ablegen. Einwegmaterialien in stabilen, verschließbaren Müllbeutel überführen und einer geeigneten Entsorgung (Verbrennung) zuführen.
- Anschließend sind Hände, Gesicht und kontaminierte Hautareale gründlich zu waschen, ggf. Duschen.
- Alle Gerätschaften und wieder verwendbare Gegenstände und Materialien mit viel Wasser reinigen. Das Abwasser soll im Kanalnetz entsorgt werden.
Weiterführende Hinweise zum Eichenprozessionsspinner finden Sie auf den Internetseiten des Julius Kühn Institut und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Stand: 06/2015