Menu
menu

Bewilligung einer Ausnahme für die Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Informationen für Antragsteller

Die zuständige Behörde kann auf Antrag die gestaltende Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen (nachfolgend Kinder) bei Veranstaltungen bewilligen, so z. B. bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Hörfunk und Fernsehen sowie Film- und Fotoaufnahmen.

Antrag

Der Antrag ist vom Arbeitgeber (z. B. Theater, Filmproduktionsfirmen, Rundfunksender, Fotografen usw.) bei der zuständige Aufsichtsbehörde zu stellen. Für Arbeitgeber mit Betriebssitz in Sachsen-Anhalt ist die zuständige Aufsichtsbehörde das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV).
Antragsformulare mit Anlagen und ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zur Bewilligung von Kinderarbeit stehen online unter "Formulare" zur Verfügung.
Für mehr als 7 Kinder kann die Anlage "Verzeichnis-Kinder" genutzt werden.
Bei der Antragstellung für mehrere Kinder ist für jedes Kind die Anlage - Einverständniserklärungen (Eltern, Schule und Arzt) zu verwenden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag mit der Anlage - Einverständniserklärungen (Eltern, Schule und Arzt) für jedes Kind, d. h. mit

  • den Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten,
  • der ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) und
  • der Bescheinigung der Schule

sollte spätestens 10 Werktage vor Beginn der Beschäftigung im LAV eingereicht werden.

Hinweis

Der Arbeitgeber darf die Kinder erst nach Erhalt der Bewilligung beschäftigen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die Bewilligung ist kostenpflichtig.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Formulare und Merkblatt

  • Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme für die Beschäftigung von Kindern bei Veranstaltungen
  • Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme für die Mitwirkung eines Kindes bei Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 JArbSchG (betr. Filmproduktionen)
  • Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme für die Mitwirkung von mehreren Kindern bei Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 JArbSchG (betr. Filmproduktionen)
  • Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme für die Mitwirkung eines Kindes bei Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 JArbSchG (betr. Theatervorstellungen, Musikaufführungen usw.)
  • Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme für die Mitwirkung von mehreren Kindern bei Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 JArbSchG (betr. Theatervorstellungen, Musikaufführungen usw.)
  • Anlage - Einverständniserklärungen (Eltern, Schule und Arzt)
  • Anlage - Verzeichnis - Kinder

Stand: 09/2015

Zum Seitenanfang

Nächste Veranstaltungen ...

Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt und der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. - Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im Öffentlichen Dienst (BbT) laden vom 29. - 31. März 2023 zum 12. Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“ ein.

Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Februarheft 2023 des Deutschen Tierärzteblattes veröffentlicht. Sie finden diese Informationen auch hier auf unserer Homepage.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst 

am 17. und 18.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit

am 19.04.2023

„Lebensmittelauthentizität“
Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung für Tierärzte, Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleure

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

am 19. und 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

27. Gefahrgut-Treff Sachsen-Anhalt

am 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm