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Dioxine

Was sind Dioxine?

 

„Dioxine“ ist der Sammelbegriff für polychlorierte Dibenzodioxine (PCDD) und Dibenzofurane (PCDF), wobei entsprechend dem Chlorierungsgrad und der Stellung der Chloratome insgesamt 210 Einzelverbindungen (Kongenere) mit unterschiedlicher toxikologischer Relevanz unterschieden werden.

17 dieser Kongenere werden dabei als besonders toxisch eingestuft. und für die Berechnung der Gesamtkonzentration/-toxizität eines Kongenerengemisches berücksichtigt. Ihre jeweilige Toxizität wird auf das giftigste Dioxin (2,3,7,8-TCDD – auch als „Seveso-Dioxin“ bezeichnet ) bezogen und als Toxizitäts-Äquivalent (TEQ) angegeben.

Dioxine zählen zu den Umweltkontaminanten, die chemisch sehr stabil und gut fettlöslich sind, in der Natur werden sie nur äußerst langsam abgebaut.

Das Gefährdungspotential von Dioxinen resultiert vorrangig aus chronischen Wirkungen wie Störung der Reproduktionsfunktion, des Immunsystems, des Nervensystems und des Hormonhaushaltes.

 

 

Wie gelangen Dioxine in die Nahrungskette?
 

Dioxine wurden außer für analytische Zwecke im Labormaßstab nie gezielt hergestellt, sondern entstehen als unerwünschte Nebenprodukte unter geeigneten Reaktionsbedingungen bei bestimmten industriellen Prozessen (Metallgewinnung und –verarbeitung) sowie bei Verbrennungsprozessen z.B. Haus- und Sondermüll.

Haupteintragsquelle für die Dioxinexposition des Menschen sind die Nahrungsmittel, wobei fettreiche Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch, Fleisch, Eier und Fisch den größten Beitrag liefern.

Wie erfolgt die rechtliche Beurteilung von Dioxinen?

Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Belastung von Lebensmitteln mit Dioxinen und dl. PCB ist die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 vom 19. Dezember 2006 (Kontaminanten-VO), in der Höchstgehalte für PCDD/F (WHO-PCDD/F-TEQ) bzw. für die Summe aus PCDD/F und dl. PCB (WHO – PCDD/F-PCB -TEQ) festgelegt sind.

 

 

Die Höchstgehalte sind für die einzelnen Lebensmittel europaweit einheitlich geregelt.

 

Die Angabe des Dioxingehaltes in Toxizitätsäquivalenten (TEQ) erfolgt dabei in Picogramm (pg) pro Gramm Fett. 1 Picogramm (pg) ist der billionste Teil eines Grammes und damit eine sehr niedrige Zahl. Durch Höchstgehalte ist sichergestellt, dass unter Berücksichtigung der Verzehrsmengen die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von 14 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ pro kg Körpergewicht nicht überschritten wird.

 

 

Sie betragen zum Beispiel für

  • Rindfleisch                             3,0 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett

  • Geflügelfleisch                       2,0 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett

  • Schweinefleisch                     1,0 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett

  • Hühnereier                            3,0 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett

  • Milch und Milcherzeugnisse       3,0 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett

Zur weiteren Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln wurden in der Empfehlung der Kommission (2006/88/EG) vom 6. Februar 2006 Auslösewerte für PCDD/F und dl. PCB festgelegt.

Auslösewerte sind als Schwellenwerte anzusehen, bei deren Erreichen Untersuchungen zur Ermittlung und ggf. Maßnahmen zur Beschränkung oder Beseitigung der Kontaminationsquelle einzuleiten sind.

Werden in Sachsen-Anhalt Lebensmittel regelmäßig auf Dioxine untersucht?

Die Untersuchung von Lebensmitteln und Futtermitteln auf Dioxine und PCB wird durch einen gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MS) und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) geregelt, in dem u. a. Art und Umfang der zu untersuchenden Proben festgelegt ist.

 

Es werden jährlich ca. 70 Lebensmittelproben untersucht. Im Vordergrund steht dabei die Untersuchung einheimischer Produkte vorrangig aus landwirtschaftlichen Betrieben mit bewirtschafteten Flächen in den Flußauen von Elbe und Mulde. Die Auswahl der Betriebe erfolgt dabei gezielt, wobei möglichst eine parallele Untersuchung von Futtermitteln und Lebensmitteln durchgeführt wird.

Detaillierte Ergebnisse zu den untersuchten Lebensmitteln finden Sie in den Jahresberichten zur Lebensmittelsicherheit.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.