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Ermächtigung von Ärzten

Die ärztliche Überwachung nach  

darf nur von Ärztinnen/Ärzten vorgenommen werden, die die für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen und von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde ermächtigt worden sind (§ 175 StrlSchV).

Weitere Information finden Sie hier.


Ärztliche Tätigkeiten nach  

dürfen nur von Ärztinnen/Ärzten vorgenommen werden, die die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen und von der zuständigen Behörde ermächtigt worden sind (§ 13 DruckLV).
 

 

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de