Anthropogene Spurenstoffe im Trinkwassser
Das Themenfeld „Anthropogene Spurenstoffe im Trinkwasser“ umfasst chemische Verbindungen oder Elemente, die vom Menschen hergestellt, verursacht und in die Umwelt eingebracht werden. In geringen Konzentrationen werden sie über den natürlichen Wasserkreislauf in Oberflächen- und Grundwässer eingetragen, die als Rohwasser für die Trinkwasserversorgung genutzt werden. Der Schutz der Ressourcen ist ein wesentlicher Bestandteil des Multibarrierensystems in der Trinkwasserversorgung. Parallel dazu erfolgt eine regelmäßige Überwachung der Trinkwasserqualität auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben und der Erkenntnisse zu möglichen Einträgen in den Einzugsgebieten. Diese Einträge können je Wasserversorgungsgebiet sehr unterschiedlich sein.
Die Trinkwasserverordnung fordert die Einbeziehung von Pestiziden sowie deren relevante Metabolite, Abbau- und Reaktionsprodukte in die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen, wenn deren Vorhandensein im betreffenden Wasserversorgungsgebiet wahrscheinlich ist. Die Klärung des wahrscheinlichen Auftretens und insbesondere der Frage, welche Stoffe im Einzelnen zu erwarten sind, ist nicht trivial. Hier spielen sehr viele Faktoren eine Rolle: Art, Menge und Zeitpunkt der tatsächlich ausgebrachten Wirkstoffe, Bodenstruktur, klimatische Verhältnisse, hydrogeologische Eigenschaften des Bodens usw.
PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) im Trinkwasser
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, sind eine große Gruppe von ubiquitär vorkommenden Chemikalien mit einem sehr breiten Anwendungsspektrum. Auf Grund ihrer Persistenz verbleiben sie sehr lange Zeit in der Umwelt und somit auch im Rohwasser. Ihre toxikologischen Eigenschaften machen eine Überwachung im Trinkwasser erforderlich.
Die Parameter Summe PFAS-20 und Summe PFAS-4 wurden zur Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in der Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (TrinkwV) aufgenommen. Summe PFAS-20 bezeichnet die Summe von 20 Einzelsubstanzen, die im Hinblick auf Wasser für den menschlichen Gebrauch als bedenklich erachtet werden. Der Parameterwert für den Summengrenzwert PFAS-20 wurde in der TrinkwV mit 0,000100 mg/L (100 ng/L) festgelegt. Dieser Wert ist ab dem 12. Januar 2026 von den Betreibern von Wasserversorgungsanlagen einzuhalten. Zusätzlich wird in Deutschland der Parameter Summe PFAS-4 eingeführt. Hiermit werden die vier Einzelsubstanzen Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) erfasst. Ab dem 12. Januar 2028 ist die Überwachung und Einhaltung des zusätzlichen Grenzwertes für Summe PFAS-4 von 0,000020 mg/L (20 ng/L) erforderlich.
In den Jahren 2022 bis 2025 hat das Landesamt für Verbraucherschutz die Konzentrationen der PFAS-20 im Trinkwasser landesweit untersucht. Die Datenerhebung des LAV sollte umfassend und repräsentativ sein, so dass bis zum Inkrafttreten der Trinkwasser-Grenzwerte die gesamte öffentliche Trinkwasserversorgung des Landes erfasst wird und ein belastbares Lagebild entsteht.
Parameterliste für die Untersuchung von Pestiziden
Die hochempfindlichen Analysensysteme ermöglichen den Nachweis auch sehr geringer Konzentrationen.
Die Arbeitsgruppe Trinkwasser des Landes Sachsen-Anhalt hat eine Handlungsempfehlung erarbeitet, um aus der Vielzahl der zugelassenen sowie nicht mehr zugelassenen Pestizide eine sachgerechte Auswahl treffen zu können. Diese Handlungsempfehlung enthält eine Liste der Parameter (Wirkstoffe sowie Metabolite), deren Vorhandensein in Wassereinzugsgebieten in Sachsen-Anhalt wahrscheinlich ist. Die Liste wird durch die Arbeitsgruppe hinsichtlich ihrer Aktualität regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie richtet sich gleichermaßen an die Überwachungsbehörden und Wasserversorger in Sachsen-Anhalt sowie an die Trinkwasseruntersuchungsstellen.
Die Handlungsempfehlung wurde letztmalig im November 2023 aktualisiert. Die aktuelle Version HE.14.07 ist über die nachstehende Verlinkung abrufbar. Sie enthält eine vollständige Übersicht über den in Sachsen-Anhalt empfohlenen Untersuchungsumfang für Pestizide. Anpassungen des Parameterumfangs an die konkrete Situation in Abhängigkeit von den Erkenntnissen vor Ort durch die Überwachungsbehörden, Wasserversorger oder Landwirte sind jederzeit möglich und erwünscht.
Handlungsempfehlung HE.14.07: Parameterliste für die Untersuchung von Pestiziden im Trinkwasser.

