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Chrom

Grenzwert: 0,025 mg/l

Chrom kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser gelangen. Ebenso ist ein Eintrag von Chrom aus der Trinkwasserinstallation möglich, sofern die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht beachtet wurden.

Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt in der Regel keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher dar. Neue Daten zur Toxizität führen zu einer unterschiedlichen Bewertung einer Gesundheitsgefährdung durch Chrom(III)- oder Chrom(VI)-Verbindungen. Eine Entscheidung hierüber trifft das Gesundheitsamt.

Für die Zubereitung von Speisen und Getränken für Säuglinge und Kleinkinder ist allerdings ein Trinkwasser zu verwenden, das den Grenzwert einhält, andernfalls ist auf abgepacktes und entsprechend gekennzeichnetes Wasser auszuweichen.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.