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Chrom

Grenzwert: 0,050 mg/l

Chrom kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser gelangen. Ebenso ist ein Eintrag von Chrom aus der Trinkwasserinstallation möglich, sofern die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht beachtet wurden.

Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt in der Regel keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher dar. Neue Daten zur Toxizität führen zu einer unterschiedlichen Bewertung einer Gesundheitsgefährdung durch Chrom(III)- oder Chrom(VI)-Verbindungen. Eine Entscheidung hierüber trifft das Gesundheitsamt.

Für die Zubereitung von Speisen und Getränken für Säuglinge und Kleinkinder ist allerdings ein Trinkwasser zu verwenden, das den Grenzwert einhält, andernfalls ist auf abgepacktes und entsprechend gekennzeichnetes Wasser auszuweichen.

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 1 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de