Menu
menu

Chrom

Grenzwert: 0,050 mg/l

Chrom kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser gelangen. Ebenso ist ein Eintrag von Chrom aus der Trinkwasserinstallation möglich, sofern die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht beachtet wurden.

Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt in der Regel keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher dar. Neue Daten zur Toxizität führen zu einer unterschiedlichen Bewertung einer Gesundheitsgefährdung durch Chrom(III)- oder Chrom(VI)-Verbindungen. Eine Entscheidung hierüber trifft das Gesundheitsamt.

Für die Zubereitung von Speisen und Getränken für Säuglinge und Kleinkinder ist allerdings ein Trinkwasser zu verwenden, das den Grenzwert einhält, andernfalls ist auf abgepacktes und entsprechend gekennzeichnetes Wasser auszuweichen.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

20. Arbeitsschutztag

Die Tagesveranstaltung mit begleitender Ausstellung wird vom Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt organisiert und findet am 17. Oktober 2024 im Bauhaus Dessau statt. Weitere Informationen hier.