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Chrom

Grenzwert: 0,050 mg/l

Chrom kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser gelangen. Ebenso ist ein Eintrag von Chrom aus der Trinkwasserinstallation möglich, sofern die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht beachtet wurden.

Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt in der Regel keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher dar. Neue Daten zur Toxizität führen zu einer unterschiedlichen Bewertung einer Gesundheitsgefährdung durch Chrom(III)- oder Chrom(VI)-Verbindungen. Eine Entscheidung hierüber trifft das Gesundheitsamt.

Für die Zubereitung von Speisen und Getränken für Säuglinge und Kleinkinder ist allerdings ein Trinkwasser zu verwenden, das den Grenzwert einhält, andernfalls ist auf abgepacktes und entsprechend gekennzeichnetes Wasser auszuweichen.

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Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm

Pressekonferenz

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellt seinen „Jahresrückblick 2022“ vor.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Am 08. Juni 2023

10.00 Uhr

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

Raum: 4.057

Die Einladung finden Sie hier.