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Badegewässerqualität

Im Mittelpunkt der Überwachung steht eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer, d. h. zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung von zwei mikrobiologischen Parametern überprüft und zum anderen erfolgt eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. In einem so genannten Badegewässerprofil werden die Badegewässer beschrieben und alle möglichen Einflussfaktoren auf die Badegewässerqualität ermittelt und bewertet. Aus den Badegewässerprofilen werden dann Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im und am Badegewässer abgeleitet. Für alle Badegewässer sind die Profile erstellt und im Internet Badegewässerseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abrufbar.

Grundlage für die Überwachung der Badegewässerqualität ist die EU-Badegewässerrichtlinie (RL 2006/7/EG), die am 24. März 2006 in Kraft getreten ist. In Sachsen-Anhalt wurde zur Umsetzung dieser EU-Badegewässerrichtlinie in Landesrecht die Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung vom 13.12.2007, GVBl. LSA S. 439) verabschiedet. In Sachsen-Anhalt überwachen die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) die Badegewässer durch Besichtigungen und Probenahmen. Die Gesundheitsämter nehmen während der Badesaison, die im Allgemeinen vom 15.05. bis 15.09. andauert, im Abstand von nicht länger als einem Monat Wasserproben und lassen die mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli im Landesamt für Verbraucherschutz bestimmen.

Die mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli sind gesundheitsrelevante Parameter. Bei beiden Parametern handelt es sich um Darmbakterien, die mit dem Stuhl von Menschen und warmblütigen Tieren in großen Mengen ausgeschieden werden. Der Nachweis dieser Keime im Wasser weist auf fäkale Verunreinigungen hin, die krankheitserregend sein können.
Werden für diese mikrobiologischen Parameter die in der Badegewässerverordnung festgelegten "hohen Einzelwerte" überschritten, ist eine sofortige Nachkontrolle durchzuführen. Bei Bestätigung der Überschreitung dieser "hohen Einzelwerte" ist zum Schutz der Badenden durch die Gesundheitsämter ein zeitweiliges Badeverbot zu erlassen. Liegt aufgrund erneuter Messungen wieder eine ausreichende Wasserqualität vor, ist das Badeverbot aufzuheben. Bei einer entsprechenden Verschmutzung sind Maßnahmen zu veranlassen und, wenn notwendig, ist die Öffentlichkeit zu informieren.

Weitere Informationen

Badegewässerseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Badegewässerkarte des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Abschlussbericht zum Monitoringprojekt des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Vibrionen in Binnenbadegewässern 2015–2020

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