Fachbereich Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelüberwachung ist eine staatliche Aufgabe, die dem Schutz des Bürgers vor gesundheitlichen Nachteilen sowie Irreführung und Täuschung im Bereich des Lebensmittelverkehrs dient. Es handelt sich hier um eine aus Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes ableitbare Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Bürger mit überwiegend vorsorgendem Charakter.
Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Fachbereiches bilden das europäische und deutsche Lebensmittelrecht wie die Verordnung zur Lebensmittelsicherheit VO (EG) 178/2002 (EU-Basis-VO), die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen (EU-Kontrollverordnung) und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzgesetzbuch (LFGB) der Bundesrepublik Deutschland.
Amtlich untersucht werden Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakwaren.
Das Untersuchungsspektrum umfasst folgende Kriterien:
- sensorische Beschaffenheit (Aussehen, Geruch, Geschmack)
- hygienische Beschaffenheit (Keimbelastung, Krankheitserreger)
- Zusammensetzung (Qualität)
- Gehalt an Zusatzstoffen (z. B. Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Süßungsmittel u. a.)
- Rückstände aus Pflanzenschutzmitteln
- Kontaminanten aus Erzeugung und Herstellung (z. B. Mykotoxine, Schwermetalle, Nitrate)
- gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmitteln
- Aufmachung und Bezeichnung.
Die Untersuchungsergebnisse werden von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern und Tierärzten sachkundig bewertet und lebensmittelrechtlich beurteilt. Die dabei erstellten Gutachten bilden die Grundlage für die Ahndung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen beim Verursacher.