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Körperliche Eignung

Bei der Beurteilung der körperlichen Eignung nach § 3 Lastenhandhabungsverordnung sollte der Arbeitgeber die Hilfe und Unterstützung seines nach § 2 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bestellten Betriebsarztes in Anspruch nehmen. Dieser führt die nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 erforderlichen arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Erhaltung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten und wirkt der Entstehung von berufsbedingten Erkrankungen entgegen. Welchem Personenkreis die Untersuchung angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber möglichst nach Beratung mit

  • dem Betriebsarzt und
  • der nach § 5 ASiG bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit

unter Zugrundelegung der Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 „Belastungen des Muskel- und Skelettsystem“ (DGUV Information 250-453).

Der Beschäftigte selbst kann nach § 11 Arbeitsschutzgesetz beim Arbeitgeber den Wunsch nach regelmäßigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen äußern.

Nächste Veranstaltungen ...
Am 10.11.2021 findet die 20. Online-Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte statt. Das Programm und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das nächste Fachgespräch findet am 23.11.2021 in Bernburg-Strenzfeld statt.

Weiteres hier.

 

Stendaler Rindersymposium erst wieder 2023

Das vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt ursprünglich für den 17.–19. März 2021 geplante und dann auf den 22.–24. September 2021 verschobene 12. Stendaler Symposium "Tierseuchen und Tierschutz beim Rind" muss infolge der nach wie vor zu großen Unsicherheiten infolge der COVID-19-Pandemie in diesem Jahr leider ausfallen.

Wir hoffen sehr, das Stendaler Symposium zum nächsten regulären Termin im Jahr 2023 mit neuem Schwung durchführen und in präsenter Form wieder in den gemeinsamen fachlichen Austausch treten zu können.
 

Die Tierärztekammer führt im Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz einen Fortbildungskurs "Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb Rind" für Tierärzte/-innen durch. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte diesem Flyer.