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Psychische Belastungsfaktoren im Arbeitsprozess

Arbeitsbedingte psychische Belastung gewinnt infolge neuer Technologien, zunehmender Arbeitsverdichtung und Flexibilisierung ständig an Bedeutung, obwohl sie schon immer Bestandteil der Arbeit war. Denn der Begriff „psychische Belastung“ ist generell neutral zu verstehen – er definiert lediglich die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken (DIN EN ISO 10075-1). Demnach ist der berufliche Alltag geprägt von psychischen Belastungsfaktoren. Tagtäglich werden Berufstätige von ihren Arbeitsbedingungen psychisch geprägt, positiv wie negativ. Existiert jedoch eine ausgeprägte Differenz zwischen den psychischen Anforderungen durch die Arbeit einerseits und dem Leistbaren seitens der Beschäftigten andererseits, führt dies zu psychischen Fehlbeanspruchungen. Diese können die Gesundheit der Betroffenen gefährden. Psychische Erkrankungen sind nach Muskel-Skelett-Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitstage; was die Dauer der Krankschreibungen betrifft, rangieren sie sogar auf Platz 1 (Quelle: BKK Gesundheitsreport 2015). Sie stellen unangefochten den meistverbreiteten Grund für ein verfrühtes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben dar – 48 % aller neuen Erwerbsminderungsrenten sind psychisch bedingt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2019).
 
Die Vermeidung psychischer Fehlbeanspruchung muss daher Bestandteil des innerbetrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes jedes Unternehmens sein. Bereits seit 1996 ist dies implizite Forderung des Arbeitsschutzgesetzes und damit auch verpflichtend Bestandteil der Beurteilung der betrieblichen Gefährdungen. Mit der Ergänzung 2013 wurde diese Verpflichtung für die betrieblichen Arbeitsschutzakteure stärker verdeutlicht. Durch die Erfassung und Bewertung der am Arbeitsplatz vorhandenen psychischen Belastungsfaktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können die Arbeitsprozesse und -bedingungen weiter optimiert, das Zusammenwirken von Mensch, Technik und Organisation besser aufeinander abgestimmt werden.
 
Im Rahmen von Besichtigungen durch das Landesamt für Verbraucherschutz werden Unternehmen grundlegend zu psychischer Belastung und zur Beurteilung psychischer Faktoren am Arbeitsplatz kontrolliert und beraten. Bei Fragen können Sie sich zudem an die Mitarbeiter der Aufsichtsdezernate des Fachbereichs Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz wenden.

Hilfestellung bei der Auswahl eines passenden Instruments für die Beurteilung und Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen kann auch der GB-Psych Kompass der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Stadt Hamburg geben: GB-Psych Kompass - hamburg.de


Weiterführende Informationen zum Thema psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben bietet außerdem die Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Der „Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ (LASI) hat für die Arbeitsschutzverwaltung folgende Veröffentlichungen (LV) herausgegeben:

  • LV 28 Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention
  • LV 31 Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention
  • LV 52 Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder


Mobbing am Arbeitsplatz
 

Eine einheitliche Definition des Begriffs Mobbing gibt es nicht. Kleine Reibereien, Sticheleien zwischen Beschäftigten am Arbeitsplatz fallen allerdings nicht unter diesen Begriff. Nach einer Definition von Dieter Zapf (1999) beinhaltet Mobbing, „[…] dass jemand am Arbeitsplatz von Kollegen, Vorgesetzten oder Untergebenen schikaniert, belästigt, drangsaliert, beleidigt, ausgegrenzt oder beispielsweise mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird“. Dies tritt häufig und wiederholt auf (z. B. mindestens einmal pro Woche) und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum (mindestens ein halbes Jahr). In diesen Situationen ist der oder die Mobbingbetroffene den Kollegen regelmäßig unterlegen. Für Mobbing-Opfer können schwere Einbußen der Arbeits- und Lebensqualität, sowie verschiedene physische und psychische Erkrankungen die Folge sein.

Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung nimmt im Themenfeld Mobbing zwei Aufgaben wahr:

  • Anstoßen der Mobbing-Prävention in den Unternehmen:
    Arbeitgeber und Führungskräfte tragen Verantwortung  zur Vermeidung von Mobbingfällen. Sie werden durch die Arbeitsschutzbehörde bei Bedarf aufgefordert, diese wahrzunehmen und getroffene Maßnahmen nachzuweisen.
     
  • Beratung von Mobbing-Opfern:
    Der Betroffene erhält auf Wunsch eine Beratung zu seinem weiteren Vorgehen im Betrieb und Informationen über externe Hilfsangebote, wie z. B. telefonische Beratungen verschiedener Anbieter wie Gewerkschaften, sozialer Dienste, Krankenkassen, privater Anbieter, etc.
    Eine Mobbing-Telefon-Hotline zur Beratung bei Konflikten am Arbeitsplatz für Sachsen-Anhalt kann derzeit leider nicht benannt werden.     

Es gehört nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung, einen konkreten Mobbing-Konflikt, z. B. durch Vermittlung oder Mediation, zu einer Lösung zu führen.

Ausführliche Informationen zum Thema Mobbing befinden sich in einer Informationsschrift der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

Der Mobbing-Report - Eine Repräsentativstudie für die Bundesrepublik Deutschland“ (BAuA)

Auf den Seiten der BAuA gibt es zudem spezifische Informationen und Broschüren, wie z. B.:

Wenn aus Kollegen Feinde werden – Ratgeber zum Umgang mit Mobbing

Der „Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ (LASI) hat für die Arbeitsschutzverwaltung folgende Veröffentlichung (LV)  herausgegeben:

  • LV 34  Gegen Mobbing – Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder

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Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 7 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Standort Halle (Saale): 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit am 03.04.2024

Nichtöffentliche tierärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema: Lebensmittelbedingte Erkrankungen durch weniger häufig nachgewiesene Erreger und Toxine.

Projektgruppensitzung im Auftrag des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) am 21. und 22.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tagung Arbeitskreis Rechtsfragen des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. am 20. und 21.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tag der offenen Tür zum Weltverbrauchertag am 15.03.2024

Das Landesamt für Verbraucherschutz öffnet am Freitag den 15.03.2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Freiimfelder Straße 68 in 06112 Halle (Saale) zum Weltverbrauchertag seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An diesem Tag können Sie Einblick in die Arbeit der Laboratorien erhalten, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände. kosmetische Mittel und Tabakwaren untersuchen. Weitere Informationen finden Sie hier

Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt am 27.02.2024

Hinweis: Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen finden Sie hier