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Medizinischer Arbeitsschutz

Bei der Feststellung von Berufskrankheiten arbeitet die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VII und der Berufskrankheiten-Verordnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zusammen.

Was ist eine Berufskrankheit?
Siehe § 9 SGB VII

Anzeigepflichten
Anzeigepflichten eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) durch die Unternehmer, siehe § 193 SGB VII

Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten, siehe § 202 SGB VII

Meldung von Berufskrankheiten durch Ärzte und Unternehmer: Formulare zum Download

Berufskrankheiten-Verordnung (einschl. Anlage 1, Liste der Berufskrankheiten)

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de