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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiges Instrument zur Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie ergänzt allgemeine arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen um Maßnahmen der Sekundärprävention.  

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bildet die rechtliche Basis für eine zukunftsfähige Gesundheitsvorsorge in den Betrieben.

Vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beschlossene Arbeitsmedizinische Regeln:
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/AMR.html 

Arbeitsmedizinische Prävention – was ist darunter zu verstehen?
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (§9 ArbMedVV) beantwortet zahlreiche Fragen dazu, zu finden auf der Homepage der BAuA

 

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 1 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de