Merkblätter und Informationen zum Mutterschutz
Schwangerschaftsmitteilung
- Benachrichtigung zur Beschäftigung schwangerer/stillender Frauen nach § 27 MuSchG
Arbeitszeitschutz
- Erläuterungen – Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung schwangerer/stillender Frauen zwischen 20 Uhr und 22 Uhr gemäß § 28 MuSchG
- Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung einer schwangeren/stillenden Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr nach § 28 MuSchG
- Bereitschaftserklärung für eine Beschäftigung bis 22 Uhr gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG
- Ärztliches Zeugnis gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG
- Bereitschaftserklärung nach MuSchG für eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen oder eine Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen oder zwischen 20 und 22 Uhr
betrieblicher Gesundheitsschutz
- Regel des Ausschusses für Muttterschutz "Gefährdungsbeurteilung"
- Arbeitshilfe Gefährdungsbeurteilung § 10 MuSchG
- Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen
Kündigungsschutz und Ausnahmen vom Kündigungsverbot in besonderen Lebenslagen (Mutterschutz – Elternzeit – Pflegezeit – Familienpflegezeit)
- Hinweise des LAV
- Anträge auf Kündigungszulassung nach MuSchG, BEEG, PflegeZG, FPfZG finden Sie unter "Arbeitschutz/Formulare und Arbeitshilfen".