Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz
In Umsetzung der EU-Lärmrichtlinie (2003/10/EG) und der EU-Vibrationsrichtlinie (2002/44/EG) in nationales Recht ist am 09.03.2007 die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV) in Kraft getreten.
Für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz sind damit neue Grenz- und Auslösewerte zu beachten und bestimmte Maßnahmen bei deren Erreichen oder Überschreiten durchzuführen. Hilfestellung bei der Umsetzung der Verordnung bietet die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV), die Anfang 2010 erscheinen soll.