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Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz

In Umsetzung der EU-Lärmrichtlinie (2003/10/EG) und der EU-Vibrationsrichtlinie (2002/44/EG) in nationales Recht ist am 09.03.2007 die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV) in Kraft getreten.

Für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz sind damit neue Grenz- und Auslösewerte zu beachten und bestimmte Maßnahmen bei deren Erreichen oder Überschreiten durchzuführen. Hilfestellung bei der Umsetzung der Verordnung bietet die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV), die Anfang 2010 erscheinen soll.  

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Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

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Pressekonferenz

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellt seinen „Jahresrückblick 2022“ vor.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Am 08. Juni 2023

10.00 Uhr

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

Raum: 4.057

Die Einladung finden Sie hier.