Tularämie
Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz
| Erreger: | Bakterien: Francisella tularensis, hohe Widerstandfähigkeit in der Umwelt, insbesondere unter feuchten und kühlen Bedingungen; auf der nördlichen Hemisphäre verbreitet |
| Reservoir: | kleine Säugetiere, vor allem Hasen; Umwelt (Wasser, Erde) |
| Übertragungsweg: | hochkontagiös; Haut- oder Schleimhautkontakt zu infektiösem Tiermaterial, Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch (Hasen); Aufnahme von kontaminiertem Wasser o.a. kontaminierten Lebensmitteln; Inhalation von infektiösem Staub (aus Erde, Stroh oder Heu), durch blutsaugende Ektoparasiten (z.B. Zecken); keine Mensch-zu-Mensch-Übertragung |
| Inkubationszeit: | ca. 1 – 21 Tage, gewöhnlich 3 – 5 Tage |
| Symptome: | zu Beginn meist uncharakteristische Symptome wie Fieber, Schüttelfrost und Kopfschmerzen, oft Lymphadenopathie; abhängig von Eintrittspforte des Erregers, z.B. Geschwüre, Stomatitis, Pharyngitis, Pneumonie |
| Diagnostik: | Antigennachweis; Erregerisolierung; Nukleinsäurenachweis; Antikörpernachweis (deutliche Änderung zwischen zwei Proben oder einzelner deutlich erhöhter Wert) |
| Therapie: | Aminoglykoside in schweren Fällen, in leichteren Fällen Ciprofloxacin oder Doxycyclin |
| Prävention: | rasche (<24 h) medikamentöse Prophylaxe nach wahrscheinlicher Exposition; potentiell infektiöseTieren/ Vektoren meiden: Zeckenprophylaxe und Tragen von Handschuhen beim Umgang mit krankem Wild; attenuierter Lebendimpfstoff ist in Deutschland nicht verfügbar |





