Arzneimittelprüfstelle
Die Arzneimittelprüfstelle sichert die gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungen für die in Sachsen-Anhalt hergestellten Arzneimittel und ist Ansprechpartner für pharmazeutische Unternehmen, Apotheken, Zollorgane, Polizei, Gesundheitsämter und die anderen Fachbereiche des LAV. Sie arbeitet qualitätsgesichert und ist akkreditiert durch die DAkkS.
Sachsen-Anhalt verfügt über eine leistungsfähige pharmazeutische Industrie, für deren Überwachung das Landesverwaltungsamt zuständig ist. Auf vertraglicher Basis werden seit 2015 auch die amtlichen Arzneimittelproben des Freistaates Thüringen untersucht. Die bei Inspektionen gemäß §65 Arzneimittelgesetz gezogenen Plan- oder Verdachtsproben werden eingesandt und hinsichtlich Identität, Reinheit und Gehalt sowie sonstiger für eine sichere Anwendung wichtiger Qualitätsparameter untersucht. Dies können verschiedenste Arzneiformen sein, z.B. Tabletten, Kapseln, Pulver, Injektions- und Infusionspräparate, Emulsionen, Suspensionen, Salben oder Zäpfchen. Die Analytik basiert auf den zugelassenen Prüfvorschriften der Hersteller bzw. auf den Methoden des Europäischen Arzneibuchs. Ebenso wird die Kennzeichnung der Arzneimittel beurteilt. Auch bei Apothekeninspektionen gezogene Proben werden analysiert. Des weiteren werden Abgrenzungsproben beurteilt und für andere Behörden Gutachten erstellt.