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Amtliche Probenahme und Untersuchung

Die rechtliche Grundlage für die amtliche Entnahme von Arzneitmittelproben bildet der § 65 des Arzneimittelgesetzes (AMG).  Gemäß § 5 der AMGVwV erstellt die Arzneimittelprüfstelle gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt einen Probenplan, der die regelmäßige planmäßige Untersuchung der Sachsen-Anhalt hergestellten Arzneimittel sicherstellt. Dabei werden Aspekte wie Marktbedeutung und Risikopotential mit berücksichtigt.

Die Probenahme dieser so genannten Planproben erfolgt durch das Landesverwaltungsamt im Rahmen von Inspektionen der pharmazeutischen Unternehmen oder aber auch aus der Vertriebskette (z. B. Großhandel).

Für die Überwachung des Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und Kreisfreien Städte, i. d. R. die Gesundheitsämter zuständig, und können ebenfalls amtliche Proben entnehmen.

Auch durch die Apothekerkammer werden im Rahmen der amtlichen Apothekenüberwachung Proben von in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln entnommen (Rezeptur und Defektur).

Neben geplanten Proben können die genannten Arzneimittelüberwachungs-behörden, aber auch andere Dienststellen wie z. B. Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften Verdachtsproben entnehmen.

Die Proben werden an die Arzneimittelprüfstelle zur Untersuchung und Begutachtung eingesandt.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

20. Arbeitsschutztag

Die Tagesveranstaltung mit begleitender Ausstellung wird vom Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt organisiert und findet am 17. Oktober 2024 im Bauhaus Dessau statt. Weitere Informationen hier.