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Asylsuchende und Gesundheit in Sachsen-Anhalt

Durch die aktuelle Situation in der Ukraine wurde eine verstärkte Fluchtbewegung in Richtung Europa und auch nach Deutschland ausgelöst.

Aus verschiedenen Gründen muss mit dem Auftreten von Infektionskrankheiten unter diesen Flüchtlingen und anderen Asylsuchenden gerechnet werden. Auch in Folge entsprechender Screening-Programme werden vermehrt Tuberkulose- und Hepatitis-B- und -C-Fälle festgestellt. Weiterhin sind impfpräventable Krankheiten und Magen-Darm-Infektionen häufig. Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht derzeit weiterhin keine erhöhte Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch Asylsuchende oder Flüchtlinge aus der Ukraine, vor allem wenn die Bevölkerung den grundsätzlich geltenden Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den allgemein empfohlenen Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionsübertragung bei Atemwegsinfektionen oder Durchfallerkrankungen nachkommt.

Entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GDG LSA) überwacht der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende in Bezug auf die Anforderungen der Hygiene und der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Asylbewerber werden gemäß § 62 Asylgesetz in Verbindung mit landesrechtlichen Regelungen bei ihrer Erstaufnahme in Sachsen-Anhalt durch das Gesundheitsamt auf Infektionskrankheiten untersucht. Die Untersuchung umfasst eine allgemeine körperliche Untersuchung und eine Untersuchung auf eine behandlungsbedürftige Lungentuberkulose. Weitergehende Laboruntersuchungen, z. B. auf impfpräventable Krankheiten, Lues, Hepatitis C, HIV sowie Stuhluntersuchungen auf pathogene Keime und Parasiten werden im Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt, wenn dies klinisch, anamnestisch oder epidemiologisch angezeigt ist. Die zuständigen Gesundheitsämter werden gebeten, die empfohlenen Schutzimpfungen nach § 4 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen der Erstuntersuchung sicherzustellen.

Durch die angespannte Lage aufgrund der parallel anhaltenden Coronapandemie ist es den Gesundheitsämtern nicht durchgängig möglich, die oben genannten Untersuchungen oder Impfungen allein durchzuführen, weshalb eine Delegation dieser Aufgaben an Dritte erfolgen kann. Untersuchungen und Schutzimpfungen sind demnach auch durch niedergelassene Ärzte, in Impfzentren bzw. durch mobile Teams möglich.

Informationen für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit

Informationen für Asylsuchende und Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt

 

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere hilfreiche Informationsmaterialien haben, welche hier verlinkt werden sollten: E-Mail: LAV-HYSA[at]sachen-anhalt.de

Stand: 05/2022

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13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.