Asylsuchende und Gesundheit in Sachsen-Anhalt
Durch die aktuelle Situation in der Ukraine wurde eine verstärkte Fluchtbewegung in Richtung Europa und auch nach Deutschland ausgelöst.
Aus verschiedenen Gründen muss mit dem Auftreten von Infektionskrankheiten unter diesen Flüchtlingen und anderen Asylsuchenden gerechnet werden. Auch in Folge entsprechender Screening-Programme werden vermehrt Tuberkulose- und Hepatitis-B- und -C-Fälle festgestellt. Weiterhin sind impfpräventable Krankheiten und Magen-Darm-Infektionen häufig. Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht derzeit weiterhin keine erhöhte Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch Asylsuchende oder Flüchtlinge aus der Ukraine, vor allem wenn die Bevölkerung den grundsätzlich geltenden Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den allgemein empfohlenen Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionsübertragung bei Atemwegsinfektionen oder Durchfallerkrankungen nachkommt.
Entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GDG LSA) überwacht der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende in Bezug auf die Anforderungen der Hygiene und der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Asylbewerber werden gemäß § 62 Asylgesetz in Verbindung mit landesrechtlichen Regelungen bei ihrer Erstaufnahme in Sachsen-Anhalt durch das Gesundheitsamt auf Infektionskrankheiten untersucht. Die Untersuchung umfasst eine allgemeine körperliche Untersuchung und eine Untersuchung auf eine behandlungsbedürftige Lungentuberkulose. Weitergehende Laboruntersuchungen, z. B. auf impfpräventable Krankheiten, Lues, Hepatitis C, HIV sowie Stuhluntersuchungen auf pathogene Keime und Parasiten werden im Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt, wenn dies klinisch, anamnestisch oder epidemiologisch angezeigt ist. Die zuständigen Gesundheitsämter werden gebeten, die empfohlenen Schutzimpfungen nach § 4 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen der Erstuntersuchung sicherzustellen.
Durch die angespannte Lage aufgrund der parallel anhaltenden Coronapandemie ist es den Gesundheitsämtern nicht durchgängig möglich, die oben genannten Untersuchungen oder Impfungen allein durchzuführen, weshalb eine Delegation dieser Aufgaben an Dritte erfolgen kann. Untersuchungen und Schutzimpfungen sind demnach auch durch niedergelassene Ärzte, in Impfzentren bzw. durch mobile Teams möglich.
Informationen für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit
Informationen für Asylsuchende und Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt
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Stand: 05/2022