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Meldewesen übertragbarer Krankheiten

In Deutschland sind gemäß § 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Leiterinnen und Leiter von medizinischen Laboratorien, Angehörige anderer Heil- oder Pflegeberufe und Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sowie ggf. weitere Personen (bei patientennahen Schnelltests) zur Meldung von Krankheiten bzw. Krankheitserregern  an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Die meldepflichtigen Krankheiten (§ 6) und Krankheitserreger (§ 7) sind im IfSG festgelegt. Krankheiten nach § 6 Abs. 1 und 2 des IfSG und Krankheitserreger nach § 7 Abs. 1 und 2 IfSG sind - auch unabhängig voneinander - namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Nichtnamentlich ist das Auftreten von zwei oder mehr nosokomialen Infektionen (§ 6 Abs. 3) an das für die Einrichtung zuständige Gesundheitsamt zu melden. Ebenfalls nichtnamentlich sind bestimmte in § 7 Abs. 3 und 4 festgelegte Krankheitserreger zu melden, diese Meldung muss jedoch an das Robert Koch-Institut (RKI) erfolgen. Außerdem unterliegen Leiterinnen und Leiter von Schulen und Kitas und weiteren in § 33 IfSG genannten Kindergemeinschaftseinrichtungen in Bezug auf Erkrankungen und Krankheitserreger nach § 34 IfSG einer Benachrichtigungspflicht an das zuständige Gesundheitsamt.

Zusätzlich gilt in Sachsen-Anhalt eine Verordnung über die erweiterte Meldepflicht übertragbarer Krankheiten (GVBl. LSA Nr. 21/2005). Danach sind hier außerdem alle viralen Meningitiden und Nachweise von Borrelia burgdorferi meldepflichtig. Streptococcus pneumoniae (direkter Nachweis aus Blut, Liquor oder anderen sterilen Substraten) Mumps, Pertussis, Röteln, Varizellen bzw. Nachweise von Bordetella pertussis, Mumpsvirus, Rötelnvirus und Varizellenvirus wurden inzwischen in die nationale Meldepflicht laut IfSG §§ 6, 7 integriert.

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) ist die zuständige Landesbehörde für die Weiterleitung, Beobachtung und Bewertung der Meldungen übertragbarer Krankheiten in Sachsen-Anhalt. Die Übermittlung der Informationen zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten und Krankheitserregern von den Gesundheitsämtern an das LAV erfolgt anonymisiert. Die Aufarbeitung und Veröffentlichung der Daten erfolgt nach epidemiologischen Kriterien wöchentlich als Epidemiologischer Wochenbericht und jährlich als Infektionskrankheitenbericht

Gemäß § 11 IfSG werden Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und Nachweisen von Krankheitserregern von der zuständigen Landesbehörde an das RKI übermittelt. In § 12 des IfSG sind außerdem weitere Übermittlungen von übertragbaren Krankheiten, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen könnten oder Gefahren biologischen oder unbekannten Ursprungs auf Grund völker- und unionsrechtlicher Vorschriften, z.B. an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geregelt.

Meldeformulare in Sachsen-Anhalt (Die Meldungen nach IfSG erfolgen inzwischen überwiegend elektronisch über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz DEMIS)

Land-/Stadtkreise - Verlauf der Meldungen ausgewählter Infektionskrankheiten

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 7 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Standort Halle (Saale): 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit am 03.04.2024

Nichtöffentliche tierärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema: Lebensmittelbedingte Erkrankungen durch weniger häufig nachgewiesene Erreger und Toxine.

Projektgruppensitzung im Auftrag des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) am 21. und 22.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tagung Arbeitskreis Rechtsfragen des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. am 20. und 21.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tag der offenen Tür zum Weltverbrauchertag am 15.03.2024

Das Landesamt für Verbraucherschutz öffnet am Freitag den 15.03.2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Freiimfelder Straße 68 in 06112 Halle (Saale) zum Weltverbrauchertag seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An diesem Tag können Sie Einblick in die Arbeit der Laboratorien erhalten, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände. kosmetische Mittel und Tabakwaren untersuchen. Weitere Informationen finden Sie hier

Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt am 27.02.2024

Hinweis: Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen finden Sie hier