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Mumps

Zusätzliche Meldepflicht nach Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten

Erreger:Mumpsvirus; weltweit endemisch,
ganzjährig
Reservoir:Mensch
Übertragungsweg:Tröpfcheninfektion, seltener indirekt durch mit Speichel kontaminierte Gegenstände
Inkubationszeit:ca. 16 – 18 Tage, 12 – 25 Tage möglich
Ansteckungsfähigkeit:v. a. 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn;
insgesamt 7 Tage vor bis 9 Tage nach Auftreten der Parotisschwellung
Symptome:systemische Infektionskrankheit mit typischer Entzündung der (Ohr-)Speicheldrüsen und Fieber, 30 – 40 % der Erkrankungen verlaufen subklinisch;
Komplikationen: ZNS-Beteiligung (aseptische Meningitis, transiente Taubheit, Enzephalitis);
v. a. postpubertär Orchitis (bis zur Sterilität), Mastitis und Oophoritis, Pankreatitis, Nephritis, Arthritis, Anämie oder Myokarditis
Diagnostik:Antigennachweis, Erregerisolierung, Nukleinsäurenachweis aus Urin, Rachenabstrich oder
Zahntaschenflüssigkeit, evtl. Liquor;
IgM-Antikörpernachweis; IgG-Antikörpernachweis (deutliche Änderung zwischen zwei Proben);
Nachweis intrathekal gebildeter Antikörper (erhöhter Liquor/Serum-Index)
Therapie:symptomatisch
Prävention:aktive Schutzimpfung (Kombinationsimpfstoff MMR bzw. MMRV) entsprechend den Empfehlungen der STIKO am Robert Koch-Institut; postexpositionelle Impfung
Nächste Veranstaltungen ...

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm

Pressekonferenz

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellt seinen „Jahresrückblick 2022“ vor.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Am 08. Juni 2023

10.00 Uhr

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

Raum: 4.057

Die Einladung finden Sie hier.