Röteln
Meldung nach Infektionsschutzgesetz für konnatale Rötelninfektionen und zusätzliche Meldepflicht nach Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten
Erreger: | Rötelnvirus; weltweit endemisch |
Reservoir: | Mensch |
Übertragungsweg: | Tröpfcheninfektion, diaplazentare Übertragung in der Schwangerschaft |
Inkubationszeit: | postnatal ca. 14 – 21 Tage |
Ansteckungsfähigkeit: | eine Woche vor Ausbruch und bis zu eine Woche nach Auftreten des Exanthems |
Symptome: | 50 % der Erkrankungen verlaufen asymptomatisch; kleinfleckiger, makulöser Hautausschlag, unspezifische Symptome wie leichtes Fieber, Kopfschmerzen, leichter Katarrh der Atemwege, Lymphknotenschwellungen; Komplikation: Erstinfektion in der Schwangerschaft, insbesondere im 1. bis 4. Schwangerschaftsmonat, kann zur Fehlgeburt oder zur Schädigung des Kindes führen (Gregg-Syndrom mit Defekten an Herz, Augen, Ohren) |
Diagnostik: | Antigennachweis; Erregerisolierung; Nukleinsäurenachweis auch aus Chorion-Biopsiematerial oder Amnionflüssigkeit (pränatale Frühdiagnostik); IgM-Antikörpernachweis; IgG-Antikörpernachweis (deutliche Änderung zwischen zwei Proben); Nachweis intrathekal gebildeter Antikörper (erhöhter Liquor/Serum-Index) |
Therapie: | symptomatisch |
Prävention: | aktive Schutzimpfung, in Kombination mit Mumps und Masern (MMR) entsprechend den Empfehlungen der STIKO am Robert Koch-Institut; Impfen von Frauen im gebärfähigen Alter, sofern Impfstatus unklar oder unvollständig; postexpositionelle Prophylaxe (passiv) bei Erstinfektion in der Schwangerschaft |