Hepatitis C
Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz
Erreger: | Hepatitis-C-Virus (HCV); weltweit verbreitet |
Reservoir: | Mensch |
Übertragungsweg: | kontaminiertes Blut oder Blutprodukte, durch ungenügend sterilisierte Instrumente, Tätowierungs und Ohrstichgeräte, gemeinsame Benutzung von Spritzen und Kanülen bei i. v. Drogenabhängigen; unwahrscheinlich: Körperflüssigkeiten wie Speichel, Schweiß, Sperma; selten sexuell oder vertikal von der Mutter auf das ungeborene Kind |
Inkubationszeit: | 2 Wochen bis 6 Monate (meist 6 - 9 Wochen) |
Ansteckungsfähigkeit: | solange HCV-RNA im Blut nachweisbar ist |
Symptome: | ca. 75 % keine auffällige Klinik oder nur grippeähnliche Symptome; |
Diagnostik: | nur aus Blut: Nukleinsäurenachweis, HCV-Core-Antigennachweis |
Therapie: | aufgrund der Komplexität in der Therapie und der Einführung neuer (direkter) antiviraler Medikamente Verweis auf die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungsund Stoffwechselkrankheiten (DGVS): http://www.dgvs.de/leitlinien/aktuelle-empfehlungen/ |
Prävention: | Untersuchung von Blutspenden und Blutprodukten bzw. Verwendung virusinaktivierter Blutprodukte oder gentechnologisch hergestellter Präparate, PCR-Screening bei Schwangeren; |