Ornithose
Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz
Erreger: | Bakterien: Chlamydophila (C.) psittaci |
Reservoir: | vor allem Vögel |
Übertragungsweg: | C. psittaci kommt bei infizierten Tieren in respiratorischen Sekreten, Exkrementen und Federn vor, bleibt bei Raumtemperatur selbst bei Austrocknung etwa 4 Wochen infektiös; Übertragung auf Menschen und Säugetiere; meist aerogen; keine Mensch-zu-Mensch-Übertragung |
Inkubationszeit: | ca. 1–4 Wochen |
Symptome: | fieberhafte Erkrankungen, meist durch Pneumonie und Husten sowie systemische Manifestationen gekennzeichnet |
Diagnostik: | Erregerisolierung; Nukleinsäurenachweis; Antikörpernachweis |
Therapie: | Tetracycline oder Makrolide |
Prävention: | Erkrankung bei Psittaziden in Beständen von Züchtern und des Handels ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung tierseuchenrechtlich geregelt ist; Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten in befallenen Vogelbeständen |