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Tätigkeiten mit Krankheitserregern

Das Landesamt für Verbraucherschutz ist zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung und die weiteren behördlichen Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern. Die Tätigkeiten mit Krankheitserregern sind im Neunten Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes geregelt.

Es ist festgelegt, dass Tätigkeiten mit Krankheitserregern, d. h. das Arbeiten, Abgeben, Aufbewahren, Verbringen und Ausführen grundsätzlich erlaubnis- und anzeigepflichtig sind. Es müssen geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein und die Ausstattung ist sachgerecht an die Risiken der verschiedenen Tätigkeiten anzupassen. Der Umgang mit Krankheitserregern unterliegt der Aufsicht der zuständigen Behörde. Die Erlaubniserteilung ist personengebunden (§ 44 IfSG).

Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte sind im Rahmen der selbständigen Ausübung des Berufs von der Erlaubnispflicht befreit, wenn sie mikrobiologische Untersuchungen zur orientierenden medizinischen und veterinärmedizinischen Diagnostik durchführen, die Methoden nicht auf die Vermehrung und den Nachweis meldepflichtiger Krankheitserreger gerichtet sind und sich die Untersuchungen auf die unmittelbare Behandlung der eigenen Patienten beschränken (§ 45 IfSG). Diese Tätigkeiten müssen aber angezeigt werden.

Wer Tätigkeiten mit Krankheitserregern aufnehmen will, muss dies bei der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeiten anzeigen. Die dafür notwendigen Angaben regelt der § 49 IfSG.

Der zuständigen Behörde obliegt gleichzeitig die Aufsicht über die erlaubnispflichtigen und anzeigepflichtigen Tätigkeiten mit Krankheitserregern (§ 51 IfSG).

Formular

Ansprechpartnerin
Mildred Borrmann
Tel.: 0391-2564-106
E-Mail: mildred.borrmann(at)sachsen-anhalt.de

Nächste Veranstaltungen ...

Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt und der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. - Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im Öffentlichen Dienst (BbT) laden vom 29. - 31. März 2023 zum 12. Stendaler Symposium „Tierseuchen und Tierschutz beim Rind“ ein.

Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Februarheft 2023 des Deutschen Tierärzteblattes veröffentlicht. Sie finden diese Informationen auch hier auf unserer Homepage.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst 

am 17. und 18.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit

am 19.04.2023

„Lebensmittelauthentizität“
Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung für Tierärzte, Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleure

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung GBE-Schulung

Kleinräumige Auswertung der neuen Kommunalreports im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

am 19. und 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

27. Gefahrgut-Treff Sachsen-Anhalt

am 20.04.2023

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm