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Tätigkeiten mit Krankheitserregern

Das Landesamt für Verbraucherschutz ist zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung und die weiteren behördlichen Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern. Die Tätigkeiten mit Krankheitserregern sind im Neunten Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes geregelt.

Es ist festgelegt, dass Tätigkeiten mit Krankheitserregern, d. h. das Arbeiten, Abgeben, Aufbewahren, Verbringen und Ausführen grundsätzlich erlaubnis- und anzeigepflichtig sind. Es müssen geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein und die Ausstattung ist sachgerecht an die Risiken der verschiedenen Tätigkeiten anzupassen. Der Umgang mit Krankheitserregern unterliegt der Aufsicht der zuständigen Behörde. Die Erlaubniserteilung ist personengebunden (§ 44 IfSG).

Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte sind im Rahmen der selbständigen Ausübung des Berufs von der Erlaubnispflicht befreit, wenn sie mikrobiologische Untersuchungen zur orientierenden medizinischen und veterinärmedizinischen Diagnostik durchführen, die Methoden nicht auf die Vermehrung und den Nachweis meldepflichtiger Krankheitserreger gerichtet sind und sich die Untersuchungen auf die unmittelbare Behandlung der eigenen Patienten beschränken (§ 45 IfSG). Diese Tätigkeiten müssen aber angezeigt werden.

Wer Tätigkeiten mit Krankheitserregern aufnehmen will, muss dies bei der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeiten anzeigen. Die dafür notwendigen Angaben regelt der § 49 IfSG.

Der zuständigen Behörde obliegt gleichzeitig die Aufsicht über die erlaubnispflichtigen und anzeigepflichtigen Tätigkeiten mit Krankheitserregern (§ 51 IfSG).

Formular

Ansprechpartnerin
Mildred Borrmann
Tel.: 0391-2564-106
E-Mail: mildred.borrmann(at)sachsen-anhalt.de

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 7 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Standort Halle (Saale): 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit am 03.04.2024

Nichtöffentliche tierärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema: Lebensmittelbedingte Erkrankungen durch weniger häufig nachgewiesene Erreger und Toxine.

Projektgruppensitzung im Auftrag des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) am 21. und 22.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tagung Arbeitskreis Rechtsfragen des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. am 20. und 21.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tag der offenen Tür zum Weltverbrauchertag am 15.03.2024

Das Landesamt für Verbraucherschutz öffnet am Freitag den 15.03.2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Freiimfelder Straße 68 in 06112 Halle (Saale) zum Weltverbrauchertag seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An diesem Tag können Sie Einblick in die Arbeit der Laboratorien erhalten, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände. kosmetische Mittel und Tabakwaren untersuchen. Weitere Informationen finden Sie hier

Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt am 27.02.2024

Hinweis: Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen finden Sie hier