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Luftverunreinigung und UV-Strahlung

Der Luftqualitätsindex des Umweltweltbundesamtes informiert über die Qualität der Luft an verschiedensten Standorten in Deutschland auf Grundlage der Konzentration der drei Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon.

 

Bodennahes Ozon

Durch hohe Temperaturen und intensive Sonneneinstrahlung wird die Ozonbildung in Bodennähe begünstigt.

Die negativen Auswirkungen von Ozon auf die menschliche Gesundheit sind zum Beispiel Atembeschwerden und Kopfschmerzen. Nach körperlicher Aktivität konnten im Zusammenhang mit erhöhten Ozonkonzentrationen eine reversible Minderung der Lungenfunktion und eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit beobachtet werden. Ebenso kann es zu entzündlichen Prozessen in den Atemwegen kommen, die sich nur teilweise zurückbilden.

Weitere Informationen bietet das Umweltbundesamt u.a. auf seiner Themenseite zum Ozon.

 

Feinstaub

Bei der Wechselwirkung zwischen Hitze und Schadstoffkonzentration in der Luft spielt auch der Feinstaub eine Rolle. So können ungünstige meteorologische Bedingungen (z.B. wenig Niederschlag oder Inversionswetterlagen) eine erhöhte Feinstaubkonzentration in der Luft lokal oder regional begünstigen. In der Vergangenheit konnte bei Hitzeextremen und Trockenperioden bereits eine hohe natürliche Feinstaubemission beobachtet werden.

Feinstaub kann über die Atemwege je nach Partikelgröße bis tief in die Lunge aufgenommen werden und sogar bis in den Blutkreislauf gelangen. In Abhängigkeit von der Partikelgröße und der daraus resultierenden Eindringtiefe reichen die gesundheitlichen Auswirkungen von Schleimhautreizungen und Entzündungen in den oberen Atemwegen bis hin zu Veränderungen in Blutgefäßen und Veränderungen von Funktionen des Nervensystems. Durch eine mögliche Anlagerung von gefährlichen Stoffen an die Partikel sind weitere Schädigungen der Gesundheit durch die Aufnahme von Feinstaub in den Körper möglich (z.B. Aufnahme krebserzeugender Schwermetalle).

Weitere Informationen bietet das Umweltbundesamt u.a. auf seiner Themenseite zum Feinstaub.

 

UV-Strahlung

Neben den notwendigen Effekten, wie z.B. die Anregung der Vitamin-D-Bildung, welches u.a. eine wichtige Bedeutung für unseren Knochenstoffwechsel und den Calcium-Haushalt hat, und meist positiven Auswirkungen auf unser Wohlbefinden des Sonnenlichtes, birgt die ultraviolette Strahlung ein hohes Schädigungspotenzial für unsere Gesundheit.

Die UV-Strahlung kann sowohl akute, gesundheitliche Auswirkungen als auch Langzeitfolgen verursachen.

Kurzfristige Effekte sind z.B. Sonnenbrände oder Augenentzündungen.

Die wohl schwerwiegendste Langzeitfolge ist die Entwicklung von Hauttumoren durch die Schädigung des Erbgutes in den Hautzellen unter Einwirkung von UV-Strahlung. Der sogenannte „schwarze Hautkrebs“, das maligne Melanom, ist ein frühzeitig metastasierender Tumor, der sich  im Körper ausbreiten  und bei nicht frühzeitiger Erkennung tödlich enden kann. Eine weitere mögliche Langzeitfolge kann mit der Entstehung eines Katarakts (Grauer Star) die Augen betreffen und bis zur Erblindung führen.

Zur Prävention gesundheitlicher Schäden durch Sonnenexposition ist ein UV-Schutz unabdingbar:

  • Meiden des Aufenthaltes in der Sonne, insbesondere zur Mittagszeit und/oder bei hohem regionalen UV-Index (DWD),
  • Tragen von Sonnenbrillen, Sonnenhüten und langer Kleidung aus dichtgewebten Materialien,
  • Verwendung von Sonnenschutzmittel auf allen unbedeckten Hautpartien (entsprechend Ihres persönlichen Hauttyps) und
  • Inanspruchnahme einer Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung

(Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs ab 35 Jahren, nach Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des GBA, zuletzt geändert am 21. September 2023, veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 14.03.2024 B5, in Kraft getreten am 1. Juli 2024)

Viele weitere Information zu UV-Strahlung und UV-Schutz, wie z.B. Tipps für Eltern zum Schutz von Babys und Kleinkindern vor UV-Strahlung, finden Sie auf der Informationsseite der BZgA.

 

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13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.