Grundlage des Netzwerkes Hygiene in Sachsen-Anhalt
Konsensusstatement "MRSA und andere antibiotikaresistente Erreger in Sachsen-Anhalt"
„Hygiene in Sachsen-Anhalt“ (HYSA)
MRSA sowie andere antibiotikaresistente Erreger sind ein ernst zu nehmendes infektiologisches Problem, das alle Institutionen des Gesundheitswesens (Kliniken, Praxen, Pflegeheime, Pflegedienste, Rettungs- und Transportdienste) und Personal verschiedener Gesundheitsfachberufe gemeinsam betrifft.
Sowohl aus individualmedizinischer Sicht als auch aus Sicht der Infektionsprävention wird festgestellt:
- Die effektive Betreuung von Patienten und von in der Krankenversorgung tätigen Personen, die mit MRSA oder anderen antibiotikaresistenten Erregern besiedelt sind, erfordert institutionsübergreifende Konzepte und ist grundsätzlich als ein Public-Health-Problem anzusehen, welches auch die Veterinärmedizin mit einschließt. Dabei müssen ökonomische Aspekte angemessene Berücksichtigung finden.
- Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Information aller Beteiligten sind unerlässlich, um ein angemessenes Handeln bezüglich des Managements von MRSA und anderen antibiotikaresistenten Erregern zu erreichen. Hierzu gehört auch die Schaffung und Etablierung von Standards.
- Eine unmittelbare und zeitnahe Weitergabe von Informationen zwischen beteiligten Institutionen über die Tatsache des Vorliegens eines mikrobiologischen Befundes mit dem Nachweis von MRSA bzw. eines anderen antibiotikaresistenten Erregers - unter Wahrung der Schweigepflicht - ist von hoher Relevanz für den Behandlungserfolg und für den Schutz von Mitpatienten, Personal beziehungsweise anderen Kontaktpersonen.
- Bei chronisch Kranken (zum Beispiel mit chronischen Wunden) ist bei unbekanntem mikrobiologischen Status die Befunderhebung im Hinblick auf eine potentielle Kontamination/Kolonisierung mit multiresistenten Erregern vor Behandlungsbeginn für den Behandlungserfolg und für den Schutz von Mitpatienten, Personal bzw. anderen Kontaktpersonen relevant.
Gesetzliche Regelungen und normative Grundlagen
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Paragraf 6 Meldepflichtige Krankheiten
Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO LSA)
Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten Sachsen-Anhalt
Meldewesen übertragbarer Krankheiten
Beschluss der 79. Gesundheitsministerkonferenz