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1. Teilnehmer werden

Möchten Sie/Ihre Einrichtung Teilnehmer im HYSA-Netzwerk werden?

Vertreten Sie ein/e: 

Befindet sich Ihre Einrichtung im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter im Land Sachsen-Anhalt?

Sie finden die Teilnahmeerklärungen unter dem Link der entsprechenden Einrichtung.

2. aktuelle Teilnehmer am Netzwerk Hygiene in Sachsen-Anhalt

3. Teilnahmeurkunde verlängern*

(*nur für Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Dialyseeinrichtungen und vollstationäre und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder für vergleichbare Einrichtungen)

Ihre Urkunde soll nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 3 Jahren erneuert werden? Sie sind bereits Teilnehmer am HYSA-Netzwerk und erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen entsprechend Ihrer Einrichtung. Sie sind auf der HYSA-Internetseite veröffentlicht und haben ggf. einer Verlinkung zur eigenen Homepage zugestimmt?

Dann senden Sie den ausgefüllten Antrag zur Verlängerung der HYSA-Teilnahmeurkunde an Ihr für Ihren Landkreis/kreisfreien Stadt zuständiges Gesundheitsamt.

Die Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen erfolgt durch das Gesundheitsamt. Nach Zustimmung erhalten Sie die aktuell ausgestellte Urkunde.

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Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.