Allgemeines & Verantwortlichkeiten
Allgemeines zur Trinkwasserversorgung
Grundlage für die Darstellung der Trinkwasserqualität in Sachsen-Anhalt ist die Gliederung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Wasserversorgungsgebiete. Ein Wasserversorgungsgebiet ist dabei ein geographisch abgegrenztes Gebiet, in dem die Bevölkerung ein Trinkwasser mit nahezu einheitlicher Wasserqualität erhält. Dabei kann das Wasser aus einem oder mehreren Wasservorkommen stammen.
In Sachsen-Anhalt gibt es mit Stand vom 31.12.2022 100 Wasserversorgungsgebiete, in denen pro Jahr mehr als 10 m3 pro Tag abgegeben oder in denen mindestens 50 Einwohner versorgt werden. 99,9 % aller Einwohner werden mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz versorgt. Die Einzelversorgung über Hausbrunnen ist nur noch in sehr abgelegenen Gebieten gegeben. Durchschnittlich braucht jeder Mensch in Deutschland am Tag fast 130 Liter Trinkwasser, wobei nur ein geringer Teil (ca. 5 Liter) zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen verwendet wird. Wir in Sachsen-Anhalt sind etwas sparsamer. Wir verbrauchen am Tag pro Einwohner im Durchschnitt nur 90 Liter Wasser, wobei der Verbrauch in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ganz unterschiedlich ist.
Die Trinkwasserversorgung in Sachsen-Anhalt gewinnt ihr Trinkwasser zu ca. 70 % aus gut geschützten Grundwasserleitern, weitere Trinkwasserressourcen sind Oberflächenwasser, Quellwasser, Uferfiltrat und künstliche Grundwasseranreicherung.
Verantwortlichkeiten
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist im Rahmen der Daseinsfürsorge eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben können sie sich Dritter (z. B. von Wasserverbänden) bedienen.
Die Überwachung der Trinkwasserqualität obliegt den Gesundheitsämtern (amtliche Überwachung) und den Betreibern der Trinkwasserversorgungsanlagen (Eigenüberwachung). Umfang und Häufigkeit für die Überwachung regelt die Trinkwasserverordnung.
Die Proben werden durch zugelassene und gelistete Trinkwasseruntersuchungsstellen entnommen und untersucht. Für die amtlichen Untersuchungen werden die Proben durch die Gesundheitsämter entnommen und in der Regel im Landesamt für Verbraucherschutz untersucht.
Alle Untersuchungsergebnisse werden per Datentransfer in die Zentrale Trinkwasserdatenbank eingepflegt, die beim Landesamt für Verbraucherschutz geführt wird. Die Zentrale Trinkwasserdatenbank liefert auch die im Rahmen dieser Internetdarstellung abrufbaren Daten zu den chemischen Parametern und den mikrobiologischen Messwerten der einzelnen Wasserversorgungsgebiete Sachsen-Anhalts.
Wenn Sie als Verbraucher Fragen zu Ihrer Trinkwasserversorgung und -qualität haben, sollten Sie sich je nach der Örtlichkeit des Problems zunächst an ihren Wasserversorger bzw. an den Wohnungs-/Hauseigentümer wenden.
Dabei gilt, dass die Verantwortung für die Trinkwasserqualität bis zum Wasserzähler beim Wasserversorger liegt, zwischen Wasserzähler und Wasserhahn dagegen beim Eigentümer des Gebäudes. Bei Trinkwasser-Installationen in Gebäuden ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich, bei Mietwohnungen ist ihr Vermieter bzw. Verwalter Ihr Ansprechpartner.
Darüber hinaus steht Ihnen das zuständige Gesundheitsamt als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Liste aller Gesundheitsämter finden Sie hier.