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Grenzwerte & Grenzwertüberschreitungen der Trinkwasserverordnung

Grenzwerte der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung schreibt für eine große Zahl mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Parameter Grenzwerte oder Anforderungen fest. Diese Grenzwerte und Anforderungen stehen in den Anlagen 1 bis 3 der TrinkwV 2001, ihre Einhaltung bietet allen Verbrauchergruppen eine lebenslange gesundheitliche Sicherheit beim Genuss und Gebrauch des Trinkwassers.

Die Festsetzung der Grenzwerte kann gesundheitlich, sensorisch, technisch begründet sein oder der Grenzwert stellt einen Vorsorgewert dar. Daher ist nicht jede Grenzwertüberschreitung unmittelbar eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit.

Grenzwertüberschreitung, Nichteinhaltung von Anforderungen

Die Konsequenzen einer Grenzwertüberschreitung oder Nichteinhaltung der Anforderungen sind von der Art des Parameters, der Überschreitungshöhe und Dauer abhängig.

Der Wasserversorger ist nach Trinkwasserverordnung verpflichtet, regelmäßig Eigenkontrollen des Trinkwassers durchzuführen. Darüber hinaus erfolgt eine amtliche Überwachung durch das Gesundheitsamt. Wird dem Wasserversorger bekannt, dass ein Grenzwert überschritten ist oder eine Parameteranforderung nicht eingehalten wird, erfolgt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Die Ursachen für erhöhte Messwerte im Trinkwasser können vielfältig sein, z. B. plötzliche Veränderungen im Einzugsgebiet des Rohwassers, Einflüsse durch die Landwirtschaft, Mängel in der Trinkwasseraufbereitung oder Havarien. In diesen Fällen ist durch das Gesundheitsamt zu prüfen, ob unter den gegebenen Umständen tatsächlich eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit gegeben ist und ob die betroffene Trinkwasserversorgungsanlage weitergenutzt werden kann, ggf. in Verbindung mit bestimmten Auflagen. Das zuständige Gesundheitsamt trifft Anordnungen bzw. gibt Empfehlungen zu den durchzuführenden Maßnahmen. Das können z. B. intensive Spülungen in den betroffenen Leitungsbereichen oder gezielte Desinfektionsmaßnahmen sein. Die Verbraucher sind hierüber zu informieren.

Wenn die Grenzwertüberschreitung nicht zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führt, kann das Gesundheitsamt nach Durchführung einer Risikobetrachtung eine Grenzwertüberschreitung bis zu einem festzulegenden Wert über einen bestimmten Zeitraum dulden bzw. von der Maßnahmenanordnung absehen. Hierzu enthält die Trinkwasserverordnung konkrete Vorgaben. Unter Umständen muss für besonders empfindliche Personengruppen (Säuglinge und Kleinkinder bis zu 2 Jahren) abgepacktes Wasser für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Diese Verfahrensweise ist jedoch nicht zulässig bei Grenzwertüberschreitungen mikrobiologischer Parameter der Anlage 1 in der Trinkwasserverordnung - hier sind in jedem Falle unverzüglich entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten.

Sowohl die Dauer und die Höhe der Überschreitung werden durch das zuständige Gesundheitsamt bestimmt. Darüber hinaus sind die zur Ursachenbeseitigung erforderlichen Maßnahmen nach Einzelfallprüfung festzulegen. Die Ursachen für Verunreinigungen im Wasserversorgungssystem müssen dabei immer zeitnah ermittelt und möglichst umgehend und nachhaltig beseitigt werden. Für die Ursachenbeseitigung ist der Betreiber der jeweiligen Trinkwasserversorgungsanlage verantwortlich.

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 7 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Standort Halle (Saale): 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit am 03.04.2024

Nichtöffentliche tierärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema: Lebensmittelbedingte Erkrankungen durch weniger häufig nachgewiesene Erreger und Toxine.

Projektgruppensitzung im Auftrag des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) am 21. und 22.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tagung Arbeitskreis Rechtsfragen des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. am 20. und 21.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tag der offenen Tür zum Weltverbrauchertag am 15.03.2024

Das Landesamt für Verbraucherschutz öffnet am Freitag den 15.03.2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Freiimfelder Straße 68 in 06112 Halle (Saale) zum Weltverbrauchertag seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An diesem Tag können Sie Einblick in die Arbeit der Laboratorien erhalten, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände. kosmetische Mittel und Tabakwaren untersuchen. Weitere Informationen finden Sie hier

Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt am 27.02.2024

Hinweis: Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen finden Sie hier