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Tipps für den Verbraucher

Die vom Wasserversorger gelieferte Qualität des Trinkwassers entspricht der Trinkwasserverordnung, dennoch kann sich die Qualität in der Trinkwasser-Installation nachteilig verändern.

Zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen und Getränken sollten Sie kein Stagnationswasser verwenden. Bei längerer Abwesenheit (z. B. nach dem Urlaub) sollten Sie das Wasser aus der Trinkwasser-Installation solange ablaufen lassen, bis ein vollständiger Wasseraustausch der Leitungen erfolgt ist.

Arbeiten an der Trinkwasser-Installation dürfen nur durch eine beim Wasserversorger eingetragene Installationsfirma durchgeführt werden. Eine Übersicht können Sie bei Ihrem Wasserversorger erfragen oder z. B. unter http://www.shk-lsa.de/firmensuche finden.

Folgende Regeln müssen bei Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen eingehalten werden:

  • Vermeidung von Überdimensionierung
  • Verwendung von Installationswerkstoffen, von denen möglichst geringe verwertbare Nährsubstrate abgeben werden 
  • Vermeidung von Stagnation des Trinkwassers 
  • Vermeidung von Temperaturbereichen, bei denen Bakterienwachstum, insbesondere von Krankheitserregern, gefördert wird 
  • Abtrennen von nicht mehr genutzten Leitungen

(Auszug aus VDI 6023)

Nächste Veranstaltungen ...

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Veterinärmedizin, plant zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 5. Dezember 2023 in Bernburg/Strenzfeld durchzuführen.

Schwerpunkte sind Themen aus der Tierseuchenbekämpfung, dem Tierschutz, der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit.  Das Programm sowie die Anmeldeinformationen werden im Oktober 2023 im Deutschen Tierärzteblatt und auf den entsprechenden Homepages veröffentlicht.