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Antimon

Grenzwert: 0,005 mg/l

Metallisches Antimon ist ein wichtiger Legierungsbestandteil, wird in Farben und Pigmenten zugesetzt und kann als Additiv in Kunststoffen auftreten. Über diese Zusatzstoffe kann Antimon auch in das Trinkwasser gelangen, wenn Werkstoffe oder Materialien für die Trinkwasser-Installation eingesetzt werden, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Darüber hinaus wird Antimon auch zur Herstellung von u. a. Keramik, Sprengstoffen, Arznei- und Schädlingsbekämpfungsmitteln eingesetzt. Es kann daher im Abwasser der Glas- und metallverarbeitenden Industrie enthalten sein.

Eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes stellt in der Regel keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher dar. Eine Entscheidung darüber trifft das Gesundheitsamt.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.