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Antimon

Grenzwert: 0,005 mg/l

Metallisches Antimon ist ein wichtiger Legierungsbestandteil, wird in Farben und Pigmenten zugesetzt und kann als Additiv in Kunststoffen auftreten. Über diese Zusatzstoffe kann Antimon auch in das Trinkwasser gelangen, wenn Werkstoffe oder Materialien für die Trinkwasser-Installation eingesetzt werden, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Darüber hinaus wird Antimon auch zur Herstellung von u. a. Keramik, Sprengstoffen, Arznei- und Schädlingsbekämpfungsmitteln eingesetzt. Es kann daher im Abwasser der Glas- und metallverarbeitenden Industrie enthalten sein.

Eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes stellt in der Regel keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher dar. Eine Entscheidung darüber trifft das Gesundheitsamt.

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de