Antimon
Grenzwert: 0,005 mg/l
Metallisches Antimon ist ein wichtiger Legierungsbestandteil, wird in Farben und Pigmenten zugesetzt und kann als Additiv in Kunststoffen auftreten. Über diese Zusatzstoffe kann Antimon auch in das Trinkwasser gelangen, wenn Werkstoffe oder Materialien für die Trinkwasser-Installation eingesetzt werden, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Darüber hinaus wird Antimon auch zur Herstellung von u. a. Keramik, Sprengstoffen, Arznei- und Schädlingsbekämpfungsmitteln eingesetzt. Es kann daher im Abwasser der Glas- und metallverarbeitenden Industrie enthalten sein.
Eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes stellt in der Regel keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher dar. Eine Entscheidung darüber trifft das Gesundheitsamt.