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Antimon

Grenzwert: 0,005 mg/l

Metallisches Antimon ist ein wichtiger Legierungsbestandteil, wird in Farben und Pigmenten zugesetzt und kann als Additiv in Kunststoffen auftreten. Über diese Zusatzstoffe kann Antimon auch in das Trinkwasser gelangen, wenn Werkstoffe oder Materialien für die Trinkwasser-Installation eingesetzt werden, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Darüber hinaus wird Antimon auch zur Herstellung von u. a. Keramik, Sprengstoffen, Arznei- und Schädlingsbekämpfungsmitteln eingesetzt. Es kann daher im Abwasser der Glas- und metallverarbeitenden Industrie enthalten sein.

Eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes stellt in der Regel keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher dar. Eine Entscheidung darüber trifft das Gesundheitsamt.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

20. Arbeitsschutztag

Die Tagesveranstaltung mit begleitender Ausstellung wird vom Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt organisiert und findet am 17. Oktober 2024 im Bauhaus Dessau statt. Weitere Informationen hier.