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Antimon

Grenzwert: 0,005 mg/l

Metallisches Antimon ist ein wichtiger Legierungsbestandteil, wird in Farben und Pigmenten zugesetzt und kann als Additiv in Kunststoffen auftreten. Über diese Zusatzstoffe kann Antimon auch in das Trinkwasser gelangen, wenn Werkstoffe oder Materialien für die Trinkwasser-Installation eingesetzt werden, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Darüber hinaus wird Antimon auch zur Herstellung von u. a. Keramik, Sprengstoffen, Arznei- und Schädlingsbekämpfungsmitteln eingesetzt. Es kann daher im Abwasser der Glas- und metallverarbeitenden Industrie enthalten sein.

Eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes stellt in der Regel keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher dar. Eine Entscheidung darüber trifft das Gesundheitsamt.

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Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

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Pressekonferenz

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellt seinen „Jahresrückblick 2022“ vor.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Am 08. Juni 2023

10.00 Uhr

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

Raum: 4.057

Die Einladung finden Sie hier.