Chrom
Grenzwert: 0,050 mg/l
Chrom kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser gelangen. Ebenso ist ein Eintrag von Chrom aus der Trinkwasserinstallation möglich, sofern die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht beachtet wurden. Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt in der Regel keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher dar. Eine Einscheidung hierüber trifft das Gesundheitsamt. Weitere Informationen werden derzeit erarbeitet.






